Nationale Fahrgastrechte.
Bei Verspätungen ab 60 Minuten erhalten Sie einen Teil Ihres Billett- oder Abopreises entschädigt. Füllen Sie dazu ganz einfach das unten verlinkte Antragsformular aus.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Einzelbillette.
- Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie 25 Prozent des Billettpreises entschädigt.
- Ab 120 Minuten Verspätung erhalten Sie 50 Prozent des Billettpreises entschädigt.
- Entschädigungsbeträge unter 5 Franken werden nicht ausbezahlt.
Abos.
Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie mindestens 5 Franken oder den Tageswert Ihres Abos entschädigt.
Antragsformular.
Steht Ihnen eine Entschädigung zu, dann füllen Sie bitte online das Antragsformular aus. Hinweis: In den SBB Reisezentren ist keine Entschädigung möglich.
Zum Antragsformular
Link öffnet in neuem Fenster.Zum barrierefreien AntragsformularLink öffnet in neuem Fenster.
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Weiterführender Inhalt
Unser digitaler Assistent hilft Ihnen gerne bei Ihren Fragen zum Thema nationale Fahrgastrechte.