Das Bundesgesetz zur Behindertengleichstellung BehiG.

Hier finden Sie Informationen der SBB zum Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, zum Stand der Umsetzung und zu geplanten Massnahmen.

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Reservieren Sie die gewünschte Hilfeleistung mindestens 1 Stunde vor dem Einsteigen und Aussteigen. Zwei Stunden, wenn Sie den Shuttle-Fahrdienst benötigen, 24 Stunden für internationale Reisen. Ausnahmen finden Sie auf der Übersichtskarte für Personen mit eingeschränkter Mobilität.

Tel. 0800 007 102

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(von 5 bis 24 Uhr)

Aus dem Ausland +41 800 007 102