Das Bundesgesetz zur Behindertengleichstellung BehiG.
Hier finden Sie Informationen der SBB zum Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, zum Stand der Umsetzung und zu geplanten Massnahmen.
Behindertengleichstellung ist für die SBB zentral.
Die SBB nimmt das Thema Behindertengleichstellung ernst. Sie investiert erhebliche Mittel in die Behindertentauglichkeit ihrer Züge und Bahnhöfe und, wo nötig, in ergänzende Hilfeleistungen. So unterhält die SBB das SBB Call Center Handicap, das mobilitätseingeschränkten Kundinnen und Kunden bei der Planung und Durchführung von Zugreisen zur Seite steht. Reisende im Rollstuhl, Geh- und Sehbehinderte sowie geistig Behinderte erhalten kostenlose Unterstützung beim Ein- und Aussteigen. Allein im Jahr 2019 organisierte die SBB für rund 12 Millionen Franken über 150‘000 solcher Einsätze. Dafür standen schweizweit 77 Mitarbeitende im Einsatz. Die SBB geht bei der Umsetzung oft über das gesetzlich Geforderte und die in den Nachbarländern/der EU geltenden Standards hinaus. Aktuell können 78 Prozent aller Verbindungen mit dem Rollstuhl genutzt werden, d.h. entweder selbständig oder mit Unterstützung von Mitarbeitenden der SBB. An allen Bahnhöfen, die ab Ende 2023 nicht barrierefrei sind, wird die SBB Ersatzlösungen anbieten. Dazu zählen beispielsweise Hilfestellungen durch das Bahnpersonal, mobile Lifte und Rampen. Die SBB wird diese Ersatzlösungen erweitern und erarbeitet die Details derzeit mit dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und dem Bundesamt für Verkehr (BAV). Das Konzept wird mit dem BAV und den Stakeholdern der Verbände abgestimmt.
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) und die Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) ordnen an, dass alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen des Verkehrssystems barrierefrei sein müssen.
Reisende mit eingeschränkter Mobilität sollen bis Ende 2023 Dienstleistungen der SBB diskriminierungsfrei nutzen und sich möglichst autonom fortbewegen können. Davon profitieren nicht nur Personen mit Handicap sondern auch Senioren, Reisende mit Kinderwagen, Reisende mit viel Gepäck usw.
Zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes sind umfangreiche Anpassungen der Infrastruktur, des Rollmaterials sowie der Fahrgastinformation notwendig.
Die im Regional- und Fernverkehr noch im Einsatz stehenden Altfahrzeuge mit Hocheinstieg werden schrittweise ausrangiert. Das neue Rollmaterial (Fernverkehr Doppelstockzug, Giruno, IR-Dosto, einstöckige Regional- und S-Bahnzüge) sowie die modernisierten IC2000-Kompositionen bieten niveaugleichen Einstieg nicht nur beim Rollstuhlabteil, sondern, wenn möglich, über den ganzen Zug. Ausserdem sind in immer mehr Bahnhöfen die Perrons so angepasst worden, dass sie einen stufenfreien Zugang zu den Zügen ermöglichen (Erhöhung der Perrons auf 55 cm über Schienenoberkante).
Zu den seit 2004 umgesetzten Massnahmen gehören neben Perronerhöhungen und Teilerhöhungen auch Lösungen mit Rampen oder Liften. Das Behindertengleichstellungsgesetz, das die SBB im Auftrag des Bundes umsetzt, sieht vor, dass die Mittel der öffentlichen Hand verhältnismässig eingesetzt werden: Deshalb erlaubt das Gesetz auch Ersatzmassnahmen wie zum Beispiel die Hilfestellung durch Personal.
Mit dem Online-Fahrplan und der App SBB Mobile können Sie Ihre Reise optimal vorbereiten. Nebst Fahrplanauskünften erhalten Sie auch Informationen über barrierefreie Verbindungen, Zugskompositionen oder in welchem Sektor sich der Wagen mit Niederflureinstieg und Rollstuhlplatz mit Rollstuhl-WC befindet.
68 Prozent der Reisenden sind an SBB Bahnhöfen heute barrierefrei unterwegs.
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) sieht vor, dass Reisende bis Ende 2023 an Bahnhöfen barrierefreie Zugänge zu den Perrons haben und autonom in die Züge ein- und aussteigen können. Für 68 Prozent der Reisenden an den Bahnhöfen der SBB ist dies heute der Fall.
Reisende mit eingeschränkter Mobilität sollen Dienstleistungen der SBB möglichst autonom und barrierefrei nutzen können. Dies dient Menschen mit eingeschränkter Mobilität und älteren Menschen, aber auch Reisenden mit Kinderwagen, Gepäck usw. Deshalb passt die SBB laufend Bahnhöfe an, indem sie Perrons erhöht, Lifte einbaut oder Rampen erstellt. Auch die Informationen für Reisende werden stetig verbessert und auf die Bedürfnisse von Menschen mit eingeschränkter Mobilität ausgerichtet.
Das BehiG trat 2004 in Kraft und sieht unter anderem vor, dass nach einer Übergangsfrist von 20 Jahren barrierefreie Zugänge zu den Perrons und Einstiege in die Züge möglich sind. Dafür steht für die SBB über eine Milliarde Franken vom Bund zur Verfügung. Das BehiG sieht vor, dass die Mittel der öffentlichen Hand verhältnismässig eingesetzt werden: An gewissen Bahnhöfen wären bauliche Lösungen nur mit unverhältnismässig grossem finanziellen Aufwand realisierbar. Deshalb erlaubt das BehiG unter bestimmten Voraussetzungen auch Ersatzmassnahmen. An sämtlichen Bahnhöfen, welche nicht oder nicht fristgerecht umgebaut sind, wird die SBB Ersatzlösungen anbieten, in der Regel in Form von Hilfestellungen durch das Personal.
Bis heute können sich an den SBB Bahnhöfen 68 Prozent der Reisenden dank Rampen und Lifte hindernisfrei bewegen und durch erhöhte Perrons ebenerdig in die Züge ein- oder aussteigen. Das ist zurzeit an 414 von den total 764 Bahnhöfen der SBB der Fall. Bis Ende 2023 können die Reisenden an 521 Bahnhöfen autonom ein- und aussteigen. Dies entspricht 85 Prozent der Reisenden. Bei den anderen Bahnhöfen werden die Umbaumassnahmen nach 2023 umgesetzt. Damit sollen langfristig 99 Prozent der Reisenden barrierefrei umsteigen können. Nur rund 30 Bahnhöfe werden aus Gründen der Verhältnismässigkeit gemäss aktuellem Stand der Planung nicht umgebaut.
Bei rund 50 Bahnhöfen sind noch vertiefte Abklärungen mit dem BAV notwendig, ob beziehungsweise wie sie angepasst werden müssen. Auch bei diesen Bahnhöfen mit Überhöhungen sind die Zugänge zum Bahnhof sowie zu den Perrons barrierefrei, einzig zwischen Perronkante und Zug-Trittbrett besteht noch eine Hürde.
Die SBB hat in allen Regionen der Schweiz das Niederflurangebot ausgebaut. Im Zusammenspiel mit dem barrierefreien Zugang der Bahnhöfe und der Anpassung der Perronhöhe, ermöglicht dies den autonomen Zugang für Reisende mit eingeschränkter Mobilität.
Am Bahnhof sind die Gleisanzeiger, Durchsagen und Betriebslagemonitore teilweise barrierefrei. Taktile Leitlinien, Sicherheitslinien und Aufmerksamkeitsfelder ermöglichen blinden und sehbehinderten Reisenden das selbständige Reisen. Zusätzlich erleichtern an den Handläufen Metallplättchen mit Hinweisen in Braille und Reliefschrift das Auffinden der Gleisnummer und des Perronsektors. In grösseren Bahnhöfen ist ein Wegleitungssystem für Blinde verlegt.
Alle Verkaufskanäle ermöglichen einen barrierefreien Billettkauf und entsprechen den Anforderungen des Behindertengesetzes.
Billettautomaten sind behindertengerecht. Für Blinde, Sehbehinderte und alle anderen Kunden, die Hilfe für die Bedienung der Billettautomaten benötigen, steht die SBB Helpline unter der Gratis-Nummer 0800 11 44 77 rund um die Uhr zur Verfügung.
Auch Blinde und Sehbehinderte können ihre Billette barrierefrei online auf SBB.ch oder in der App SBB Mobile kaufen.
In den Verkaufsanlagen der 120 bedienten Bahnhöfe der SBB ermöglicht ein Klapptisch für Menschen mit einer Einschränkung (z.B. Personen im Rollstuhl oder Menschen mit einer Gehbehinderung), sich im Sitzen bedienen zu lassen.
Die digitale Welt bereichert unser Leben in vielfältiger Art und Weise und stösst in immer mehr Bereiche unseres Alltags vor.
Diverse Dienstleistungen der SBB auf Webseiten, Apps und in PDF-Dokumenten werden laufend für eine barrierefreie Zugänglichkeit optimiert. Dabei wird insbesondere auf ein gutes Zusammenspiel mit assistierenden Technologien geachtet. Beispielsweise sind die PDF-Dokumente auf sbb.ch/handicap für blinde und sehbehinderte Reisende mittels Screenreader lesbar.
Im März 2019 hat die Stiftung «Zugang für alle» die Barrierefreiheit von SBB.ch zertifiziert. Dazu hat ein unabhängiges Team von Accessibility-Spezialisten geprüft, ob die Webseiten barrierefrei zugänglich sind und die Standards für eine Zertifizierung einhalten.
Reservieren Sie kostenlose Hilfe für das Ein- und Aussteigen bei Zugfahrten.
Per Telefon reservieren Sie mindestens 1 Stunde vor der gewünschten Hilfeleistung, per Bestellformular mindestens 12 Stunden vorher. Für internationale Reisen: mindestens 48 Stunden im Voraus.
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