Das Bundesgesetz zur Behindertengleichstellung BehiG.
Hier finden Sie Informationen der SBB zum Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen, zum Stand der Umsetzung und zu geplanten Massnahmen.
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) und die Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) ordnen an, dass alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen des Verkehrssystems barrierefrei sein müssen. Reisende mit eingeschränkter Mobilität sollen bis Ende 2023 Dienstleistungen der SBB diskriminierungsfrei nutzen und sich möglichst autonom fortbewegen können. Davon profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch Senioren, Reisende mit Kinderwagen, Reisende mit viel Gepäck usw.
Zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes sind umfangreiche Anpassungen der Infrastruktur, des Rollmaterials sowie der Kundeninformation notwendig. Die SBB hat viel unternommen, um ihre Bahnhöfe, Züge und die Kundeninformation barrierefrei zu machen. Sie wird die Umsetzung des BehiG aber nicht vollumfänglich in der geforderten Frist einhalten können.
Einerseits hat sich die Umsetzung als komplexer erwiesen als Anfangs geplant. Andererseits haben präzisierte Anforderungen an barrierefreie Bahnhöfe dazu geführt, dass die SBB mehr Bahnhöfe umbauen muss als ursprünglich verlangt.
Die SBB nimmt das Thema Behindertengleichstellung ernst. Sie investiert erhebliche Mittel in die Behindertentauglichkeit ihrer Züge und Bahnhöfe und, wo nötig, in ergänzende Hilfeleistungen. In den letzten Jahren hat die SBB unzählige Perrons erhöht und an zahlreichen Bahnhöfen Rampen und vereinzelt Lifte eingebaut. Damit können in den Bahnhöfen der SBB ab 2024 drei Viertel aller Kund:innen barrierefrei autonom reisen (434 von 764 Bahnhöfen per Ende 2023 umgebaut). Bei rund 300 Bahnhöfen erfolgt der Umbau erst nach 2023. Das BAV und die betroffenen Gemeinden wurden darüber informiert, mit den Behindertenverbänden ist die SBB im Austausch.
Das Behindertengleichstellungsgesetz, das die SBB im Auftrag des Bundes umsetzt, sieht vor, dass die Mittel der öffentlichen Hand verhältnismässig eingesetzt werden: Deshalb erlaubt das Gesetz an Bahnhöfen, wo der Nutzen einer Anpassung unverhältnismässig hohen Kosten gegenübersteht, auch Ersatzmassnahmen wie zum Beispiel die Hilfestellung durch Personal. An allen Bahnhöfen, die ab Anfang 2024 nicht autonom barrierefrei zugänglich sind, bietet die SBB Ersatzlösungen vorübergehend an. Insbesondere hilft das Contact Center Handicap, mobilitätseingeschränkten Kundinnen und Kunden kostenlos Zugreisen zu planen und durchzuführen. Vor Ort hilft das Bahnpersonal beim Ein-/Aussteigen.
Taktile Leitlinien, Sicherheitslinien und Aufmerksamkeitsfelder ermöglichen blinden und sehbehinderten Reisenden das selbständige Reisen. Zusätzlich erleichtern an den Handläufen Metallplättchen mit Hinweisen in Braille und Reliefschrift das Auffinden der Gleisnummer und des Perronsektors. In grösseren Bahnhöfen ist ein Wegleitungssystem für Blinde verlegt.
Die im Regional- und Fernverkehr noch im Einsatz stehenden Altfahrzeuge mit Hocheinstieg werden schrittweise ausrangiert. Das neue Rollmaterial (Fernverkehr Doppelstockzug, Giruno, IR-Dosto, einstöckige Regional- und S-Bahnzüge) sowie die modernisierten IC2000-Kompositionen bieten niveaugleichen Einstieg nicht nur beim Rollstuhlabteil, sondern über den ganzen Zug entlang. Ausserdem sind in immer mehr Bahnhöfen die Perrons so angepasst worden, dass sie einen stufenfreien Zugang zu den Zügen ermöglichen (Erhöhung der Perrons auf 55 cm über Schienenoberkante).
Mit dem Online-Fahrplan und der App SBB Mobile können Sie Ihre Reise optimal vorbereiten. Nebst Fahrplanauskünften erhalten Sie auch Informationen über barrierefreie Verbindungen, Zugskompositionen oder in welchem Sektor sich der Wagen mit Niederflureinstieg und Rollstuhlplatz mit Rollstuhl-WC befindet.
Die SBB hat in allen Regionen der Schweiz das Niederflurangebot ausgebaut. Im Zusammenspiel mit dem barrierefreien Zugang der Bahnhöfe und der Anpassung der Perronhöhe, ermöglicht dies den autonomen Zugang für Reisende mit eingeschränkter Mobilität.
Die Anforderungen an eine barrierefreie Kundeninformation sind teilweise erfüllt. Bei den Anzeigern werden Vorgaben bezüglich des Kontrasts und der Lesbarkeit eingehalten. Bei den Durchsagen werden die Vorgaben bezüglich der Verständlichkeit eingehalten. Aktuell stehen folgende Tätigkeiten bei der Kundeninformation im Fokus:
Bis Ende 2023 wird der Rollout von rund 1000 Smart Information Displays an kleineren und mittleren Bahnhöfen abgeschlossen.
Von 2023 bis 2029 werden alle Bahnhöfe, an denen eine redundante Kundeninformation verhältnismässig ist (ab 800 Einsteiger:innen), mit Akustikboxen ausgerüstet. Damit sind sämtliche Kundeninformationen, welche am Bahnhof angezeigt werden, auch für Personen mit einer Sehbehinderung akustisch abruf- und wiederholbar.
In den Zügen wird aktuell das zentrale Kundeninformationssystem dahingehend überarbeitet, dass Informationen in Echtzeit aktualisiert werden können. Dadurch wird es in Zukunft möglich sein, Informationen im Störungsfall direkt auf den Bildschirmen im Zug anzuzeigen.
Digital sind jene Kundeninformationen, welche aktuell am Bahnhof noch nicht akustisch verfügbar sind, in der mehrfach ausgezeichneten App «SBB Inclusive» verfügbar, wo sie den individuellen Bedürfnissen der Nutzer:innen entsprechend, abrufbar sind. SBB Inclusive wird als Kanal fortlaufend weiterentwickelt.
Alle Verkaufskanäle ermöglichen einen barrierefreien Billettkauf und entsprechen den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Bedienelemente der Billettautomaten erfüllen die Anforderungen des BehiG. Für Blinde, Sehbehinderte und alle anderen Kund:innen, die Hilfe für die Bedienung der Billettautomaten benötigen, steht die SBB Helpline unter der Gratis-Nummer 0800 11 44 77 rund um die Uhr zur Verfügung.
Auch Personen mit einer Sehbehinderung (oder: blinde und sehbehinderte Personen) können ihre Billette barrierefrei online auf SBB.ch oder in der App SBB Mobile kaufen.
In den bedienten SBB Reisezentren ermöglicht ein Klapptisch oder ein höhenverstellbarer Schalter (gemäss des neuen Reisezentrum-Konzepts) für Menschen mit einer Einschränkung (z.B. Personen im Rollstuhl oder Menschen mit einer Gehbehinderung), sich im Sitzen bedienen zu lassen.
Die digitale Welt bereichert unser Leben in vielfältiger Art und Weise und stösst in immer mehr Bereiche unseres Alltags vor.
Diverse Dienstleistungen der SBB auf Websites, Apps und in PDF-Dokumenten werden laufend für eine barrierefreie Zugänglichkeit optimiert. Dabei wird insbesondere auf ein gutes Zusammenspiel mit assistierenden Technologien geachtet. Beispielsweise sind die PDF-Dokumente auf sbb.ch/handicap für blinde und sehbehinderte Reisende mittels Screenreader lesbar.
Im März 2019 hat die Stiftung «Zugang für alle» die Barrierefreiheit von SBB.ch zertifiziert. Dazu hat ein unabhängiges Team von Accessibility-Spezialistinnen und -spezialisten geprüft, ob die Webseiten barrierefrei zugänglich sind und die Standards für eine Zertifizierung einhalten.
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