Fahrvergünstigungen für Reisende mit einer Behinderung.
Für kostengünstige Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln gibts das Begleitabo und das ermässigte GA.
Aufgrund einer Behinderung haben Sie Anrecht auf ein ermässigtes GA für die 1. oder 2. Klasse. Das GA Reisende mit Behinderung erhalten Sie auf dem SwissPass. Sie können es per PDF-Formular bestellen oder an jeder Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs kaufen.
Benötigte Unterlagen für den Kauf:
Alle Unterlagen, die Sie für den Kauf eines GA Reisende mit Behinderung benötigen, finden Sie auf der SwissPass-Seite.
Mit dem Begleitabo reist bzw. reisen eine Begleitperson und/oder ein Blindenführhund oder Assistenzhund oder beide kostenlos auf den Strecken der am Halbtax beteiligten schweizerischen Transportunternehmen.
Seit 1. Januar 2023 ist die grüne Begleiterkarte auf Papier nicht mehr für die Fahrt im Öffentlichen Verkehr gültig. Um weiterhin kostenlosen unterwegs zu sein, weisen Sie bitte ab sofort das Begleitabo auf Ihrem SwissPass vor.
Das Begleitabo können Sie beantragen, wenn:
Sie auf einen Rollstuhl angewiesen, gehbehindert, blind, sehbehindert oder geistig behindert sind.
Sie eine Begleitung brauchen, um den Öffentlichen Verkehr zu nutzen.
Sie einen Wohnsitz in der Schweiz oder in Liechtenstein haben.
Sie ein entsprechendes ärztliches Attest vorweisen können.
Sie müssen sämtliche Kriterien erfüllen.
Wo erhalte ich das Begleitabo?
Alle Infos zum Begleitabo auf dem SwissPass finden Sie auf der neuen Seite.
Bei Fragen steht Ihnen das SBB Contact Center Handicap gerne zur Verfügung.
Mit dem Begleitabo haben Sie folgende Reisemöglichkeiten:
Gratis-Mitnahme einer Begleitperson in der Schweiz.
Gratis-Mitnahme eines Führhundes oder eines Assistenzhundes in der Schweiz.
Gratis-Mitnahme einer Begleitperson und eines Führhundes oder eines Assistenzhundes in der Schweiz.
Gratis-Mitnahme einer Begleitperson oder eines Blindenführhundes im internationalen Verkehr. Wenn ein Verkehrsunternehmen Marktpreise anwendet, entfällt der internationale Tarif. Die Preise und Ermässigungen werden direkt vom jeweiligen Verkehrsunternehmen definiert.
Bedingungen:
Das Begleitabo kann für Reisende mit Behinderung ab 6 Jahren beantragt werden.
Begleitperson und begleitete Person können nicht beide unentgeltlich reisen. Mindestens eine Person muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein.
Die Begleitperson muss zusammen mit Ihnen im selben Wagen und in derselben Klasse reisen.
Die Begleitperson muss Sie auf der ganzen Strecke begleiten und Ihnen helfen können.
Sie weisen dem Zugpersonal das Begleitabo sowie ein gültiges Billett vor (entweder Ihres oder das der Begleitperson).
Es gibt zwei Möglichkeiten, mit einem Begleitabo zu reisen:
Die Person mit einer Behinderung ist im Besitz eines Begleitabos und eines gültigen Fahrausweises: Die Begleitperson reist gratis.
Die Begleitperson ist im Besitz eines gültigen Fahrausweises: Die Person mit einer Behinderung und einem Begleitabo reist gratis.
Ist die Fahrvergünstigung für Reisende mit Behinderung mit anderen Vergünstigungen kombinierbar?
Die Fahrvergünstigung für Reisende mit Behinderung kann in Kombination mit der Fahrvergünstigung für Familien genutzt werden. Es ist jedoch mindestens ein Fahrausweis erforderlich (keine Gratisfahrt aller Reisenden).
Weitere Ermässigungen für Reisende (z.B. Junior- oder Kinder-Mitfahrkarte) gelten ausschliesslich in Kombination mit einem gültigen Billett. In keinem Fall dürfen alle Reisenden gratis fahren.
Reisen mit Ausweisdokumenten, die nicht in der Schweiz ausgestellt sind.
Falls Sie ein Ausweisdokument für behinderte Reisende haben, das nicht in der Schweiz ausgestellt wurde, erhalten Sie leider keine Ermässigung beim Billettkauf in der Schweiz.
Ermässigung mit dem Begleitabo.
Mit dem Begleitabo erhalten Sie im grenzüberschreitenden Bahnverkehr in gewissen Zügen/Ländern eine Ermässigung für Fahrten von einem Schweizer Bahnhof zu einem Bahnhof im Ausland und umgekehrt.
Ausserdem können Sie in gewissen Zügen/Ländern gratis eine Begleitperson oder einen Blindenführhund in derselben Klasse mitnehmen. Mehr Informationen sowie das dazu benötigte Billett und eventuelle Reservationen erhalten Sie im SBB Contact Center unter der Nummer 0848 44 66 88 (0.08/Min.) oder am SBB Schalter.
Längere Vorkaufsfristen für Reisen nach und über Deutschland.
Vom 18. November 2025 bis voraussichtlich Ende Juni 2026 gelten längere Vorkaufsfristen für den Kauf von Reservationen für für Reisende im Rollstuhl und/oder von Billetten für Begleitpersonen für Reisen von der Schweiz nach Deutschland, sowie für Reisen von der Schweiz über Deutschland nach Belgien, in die Niederlande, nach Luxemburg, Dänemark und Tschechien.
Manche ausländischen Transportunternehmen wenden Marktpreise an. Auf solchen Verbindungen werden keine Ermässigungen gewährt. Informationen erhalten Sie beim SBB Contact Center oder an einem SBB Bahnschalter.
Im Ausland wird die Schweizer Ausweiskarte für den Kauf von Fahrausweisen nicht anerkannt. Deshalb müssen Sie grenzüberschreitende Fahrausweise in der Schweiz kaufen.
Für die Hilfestellung kontaktieren Sie bitte das Contact Center Handicap 24 Stunden im Voraus.
Ermässigung für Reisende mit eingeschränkter Mobilität aus dem Ausland.
Mit ausländischen Berechtigungskarten erhalten Sie keine Vergünstigungen beim Kauf von Billetten in der Schweiz.
Dagegen werden in der Schweiz alle im jeweiligen Herkunftsland ausgegebenen internationalen Billette für Blinde, Sehbehinderte und Rollstuhlfahrende anerkannt, die aufgrund der betreffenden Berechtigungskarte ausgestellt wurden. Für internationale Reisen zwischen Deutschland, Österreich, Belgien, Luxemburg, Niederland, Dänemark, Tschechien, Slowakei und der Schweiz besteht keine Einschränkung bei der Behinderungsart. Falls Sie im Besitz einer ausländischen Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung sind, lohnt es sich, die Billette im Herkunftsland zu kaufen. Auf diese Weise profitieren Sie auf der internationalen Strecke von den Ermässigungen Ihres Behindertenausweises.
Assistenzhunde und Nutzhunde werden in der 1. und 2. Klasse gratis im Zug befördert. In zuschlagspflichtigen Zügen/Wagen sind keine Zuschläge zu bezahlen.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Tarifvergünstigung.
Die Begleitperson eines Nutz- oder Assistenzhundes muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein.
Die Begleitperson des Hundes muss im Besitz vom Nutzhunde-Pass sein.
Die Leistung wird als kostenloser Nutzhunde-Pass auf dem SwissPass des Hundebesitzers/Hundebegleiters geladen. Der Nutzhunde-Pass ist persönlich und nicht übertragbar.
Assistenz- und Nutzhunde müssen mit einer speziellen Marke am Halsband kennzeichnet sein.
Blindenführhunde müssen mit einer Schabracke (Gstältli) der ausbildenden Institution sowie mit einer speziellen Marke am Halsband kennzeichnet sein.
Das gültige Billett und der Nutzhunde-Pass sind bei der Kontrolle vorzuweisen.
Nach der Ausbildung und mit entsprechender ärztlicher Bescheinigung reisen Assistenz- und Blindenführhunde mit dem Begleitabo mit.
Berechtigt für den Nutzhunde-Pass sind:
Assistenzhunde in Ausbildung: Blindenführhunde, Mobilitäts-Assistenzhunde, Diabetiker- und Epilepsiewarnhunde, Signalhunde usw.
Nutzhunde: Dienst-, Such-, Rettungs-, Lawinen- und Katastrophenhunde.
Explizit ausgeschlossen sind Herdenschutz-, Trieb-, Jagd- und Therapiehunde.
Wo ist der Nutzhunde-Pass erhältlich?
Der Nutzhunde-Pass ist an einer bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs erhältlich, wird auf dem SwissPass ausgegeben, ist 1 Jahr gültig und wird nicht automatisch verlängert.
Der Nutzhunde-Pass ist innerhalb des Halbtax-Geltungsbereichs gültig (T654).
Assistenzhunde im Speisewagen.
Assistenzhunde sind in Speisewagen und Bistros zugelassen, sofern sie klar mit den offiziellen Erkennungszeichen als solche erkennbar sind. Die Hunde müssen mit einer Schabracke (Gstältli) der ausbildenden Institution sowie mit einer Marke am Halsband gekennzeichnet sein. Der/die Besitzer:in des Hundes muss dem Dienstpersonal auf Verlangen den Netzhunde-Pass oder das Begleitabo zeigen.
Mitglieder folgender Organisationen können einen Nutzhunde-Pass beziehen:
Blindenführhunde.
Stiftung Schweizerische Schule für Blindenführhunde Allschwil.
Schweizerischer Verein für Katastrophenhunde REDOG.
Alpine Rettung Schweiz.
Kantonale Walliser Rettungsorganisation KWRO.
Diensthunde.
Polizei.
Militär.
Zoll.
Wenn Sie im Alltag auf eine orthopädische Mobilitätshilfe angewiesen sind, erhalten Sie vom 1. Mai 2025 an einen kostenlosen Velo-Pass für Mobilitätshilfen. Damit nehmen Sie Ihre Mobilitätshilfe kostenlos in Öffentlichen Verkehrsmitteln mit.
Definition «orthopädische Mobilitätshilfe».
Als Mobilitätshilfe gelten z.B. ein Dreirad, ein Liegevelo, ein Erwachsenen-Laufrad, ein Hand-Bike und ähnliche Fahrzeuge.
Dreiräder und Liegevelos gelten als Spezialvelos, die bei einigen Transportunternehmen von der Mitnahme ausgeschlossen sind. Bei der SBB sind Spezialvelos nur in den Zugskategorien RegioExpress (RE), Regio (R) und S-Bahn (S) erlaubt. Es gelten die Regeln gemäss Tarif 600, Ziffer 7.
Wichtig: Sie müssen Ihre Mobilitätshilfe jederzeit selbstständig ein- und ausladen.
Info: Für Rollatoren, Rollstühle und Elektro-Mobile (gemäss T600, Ziffer 7.3.3) ist unverändert KEIN Velo-Pass für Mobilitätshilfen notwendig. Wenn Sie diese Hilfsmittel benötigen, können Sie Ihre Reise für eine kostenlose Ein- und Ausstiegshilfe beim Contact Center Handicap anmelden.
Sie haben Anrecht auf einen kostenlosen Velo-Pass, wenn Ihre Mobilität ohne die Nutzung einer Mobilitätshilfe wesentlich eingeschränkt ist.
Ausserdem müssen Sie das ausgefüllte Formular «Antrag mit ärztlicher Bestätigung zum Bezug eines Velo-Pass für Mobilitätshilfen» inklusive ärztlicher Bestätigung einreichen.
Kein Anrecht.
Personen, die nach wenigen Tagen oder Wochen wieder ohne Hilfsmittel mobil sind, haben kein Anrecht auf einen Velo-Pass für Mobilitätshilfen.
Im Zweifelsfall entscheidet das Contact Center Handicap zusammen mit dem Sortimentsmanagement und Alliance SwissPass über die Berechtigung.
Wie erhalte ich den kostenlosen Velo-Pass?
Füllen Sie das Formular «Antrag mit ärztlicher Bestätigung zum Bezug eines Velo-Pass für Mobilitätshilfen» aus und lassen Sie es ärztlich bestätigen.
Reichen Sie das Formular beim Contact Center Handicap ein.
Postadresse: SBB AG, SBB Contact Center, Velo-Pass für Mobilitätshilfen, Postfach 176, 3900 Brig
Wird Ihr Antrag gutgeheissen, erhalten Sie den kostenlosen Velo-Pass für Mobilitätshilfen auf dem SwissPass.
Der kostenlose Velo-Pass für Mobilitätshilfen ist persönlich, ein Jahr lang gültig und wird in den SwissPass integriert.
Nach einem Jahr können Sie mit einem neuen «Antrag mit ärztlicher Bestätigung zum Bezug eines Velo-Pass für Mobilitätshilfen» wiederum einen Velo-Pass für Mobilitätshilfen beantragen.
Sie erhalten zur Erinnerung eine SMS oder E-Mail am ersten und letzten Geltungstag.
Personen mit einer Behinderung können die Parkkarte für behinderte Personen ihrer kantonalen Behörde anbringen und sind damit von der Bezahlung der Parkgebühr befreit.
Reservieren Sie die gewünschte Hilfeleistung mindestens 1 Stunde vor dem Einsteigen und Aussteigen. Zwei Stunden, wenn Sie den Shuttle-Fahrdienst benötigen, 24 Stunden für internationale Reisen. Ausnahmen finden Sie auf der Übersichtskarte für Personen mit eingeschränkter Mobilität.