Im Allgemeinen gilt folgende Regel: Mindestens eine Person muss im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein (Billett, Tageskarte, GA, Streckenabo, Modul-Abo, jedoch nicht Halbtax-Abo ohne Billett und Junior-Karte ohne Billett).
Beispiel A.
Begleiterkarte und Halbtax auf dem SwissPass = es reicht ein Billett zum halben Preis.
Eine Person mit einer Behinderung mit Begleiterkarte reist zusammen mit einer Person, die ein Halbtax hat. Der Reisende mit einer Behinderung reist gratis und die Begleitperson mit Halbtax kauft ein Billett zum halben Preis.
Beispiel B.
Begleiterkarte und Generalabonnement auf dem SwissPass = es reicht das Generalabonnement.
Eine Person mit einer Behinderung mit Begleiterkarte reist zusammen mit einer Person, die ein GA besitzt. Der Reisende mit einer Behinderung reist gratis und die Begleitperson reist mit GA.
Beispiel C.
Begleiterkarte, Halbtax auf dem SwissPass und Junior-Karte = es reicht ein Billett zum halben Preis.
Ein Elternteil besitzt ein Halbtax. Er reist mit 2 Kindern. Ein Kind hat eine Junior-Karte. Das andere Kind ist auf einen Rollstuhl angewiesen und besitzt eine Begleiterkarte. Der Elternteil mit dem Halbtax löst ein Billett zum halben Preis, das Kind im Rollstuhl reist gratis mit der Begleiterkarte, das andere Kind reist gratis mit der Junior-Karte. Die Junior-Karte gilt nur zusammen mit einem gültigen Billett (in diesem Beispiel das Billett des Elternteils mit Halbtax).