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    GA hinterlegen

    Hallo liebe Community,Seit etwas mehr als drei Jahren bin ich Besitzerin eines GA für Reisende mit einer Behinderung. Im November 2023 gehe ich mit meinem Partner eine Woche im Tirol in die Ferien. In dieser Zeit brauche ich das GA ja nicht aktiv. Im Internet habe ich gelesen, dass ich mein GA hinterlegen/unterbrechen kann. Meine Frage an euch ist folgende: Wie viele Tage/Wochen im Vorraus kann ich mein GA hinterlegen? Denn ich habe es online auf dem Swisspass Profil schon mehrmals versucht, ohne Erfolg. Deswegen dachte ich, es ist vielleicht zu früh für die Hinterlegung. Vielleicht kann der eine oder andere von euch mir ja weiterhelfen... Vielen Dank für eure Hilfe. Und dass ihr mit mir euer Wissen teilt. Bin echt froh darum.Liebe Grüsse 001000ms

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    Wie lange dauert es vom Rückerstattungsantrag bis ich Antwort bekomme?

    Ich habe am Samstag im APP zwei Tickets für die gleiche Reise gekauft: einmal einen Klassenwechsel, weil ich ein GA 2. Klasse habe. Dann einen Fehler gemacht und ein Ticket 1. Klasse für die ganze strecke gekauft, weil ich nachschauen wollte, wieviel es kostet. Dafür habe ich sofort einen Rückerstattungsantrag gemacht. Und bis heute  Mittwoch, nach 4 Tagen) nichts gehört. Wisst ihr, wie lang es dauern kann? 

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    Halbjahres-GA

    Das Halbjahres-GA gibt es ja nicht offiziell, aber man muss das Jahres-GA nur 6 Monate halten, d.h. man kann es nach spätestens 5 Monaten auf Ende des 6. Monats kündigen. Und man kann diese Prozedur beliebig oft wiederholen. Richtig?Wenn ich also dieses Jahr am 1. Mai ein Senioren-GA der 1. Klasse für Fr. 4'840 kaufe, dann kann ich dieses bis spätestens 30. September auf den 31. Oktober kündigen. Richtig?Zahlungsmässig sieht das dann wie folgt aus: Ich zahle zuerst Fr. 4'840. Nach Ablauf der 6 Monate berechnen mir die SBB 6 x 9% von Fr. 4'840 plus Fr. 10 Bearbeitungsgebühr, also 6 x Fr. 435.60 = Fr. 2'613.60 + Fr. 10 = Fr. 2'623.60. Ich erhalte folglich Fr. 4'840 - Fr. 2'623.60 = Fr. 2'216.40 zurück bzw. gutgeschrieben. Richtig?    

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