Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um das Generalabonnement.
Kauf.
Online-Erstkauf für GA Erwachsene, GA Kind, GA Jugend, GA für 25-Jährige, GA Senior und GA Seniorin.
Das zentrale Element für den Onlinekauf ist die Kundennummer im Format 000-000-000-0. Wenn Sie z.B. im Besitz eines SwissPass sind/waren oder in den letzten fünf Jahren ein ÖV-Abo hatten, finden Sie diese Nummer auf der Karte und können das GA online kaufen.
Falls Sie bereits ein Abo hatten, aber Ihre Kundennummer nicht mehr kennen, erhalten Sie diese an einer Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs oder telefonisch beim SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.).
Falls Sie das GA online für eine andere Person kaufen möchten, muss die andere Person ebenfalls eine Kundennummer haben.
Falls Sie noch kein Abo und keinen SwissPass besitzen, können Sie Ihr neues GA ebenfalls online kaufen. Beim Erstkauf müssen wir Ihre Identität überprüfen. Diese Identitätsprüfung funktioniert online, Sie benötigen dazu einen Pass oder eine Identitätskarte sowie ein Smartphone mit Kamera.
Der Onlinekauf mit Identitätsprüfung ist nicht für andere Personen möglich.
Erstkauf mit Bestellschein für GA für Reisende mit Behinderung.
Ein neues GA für Reisende mit Behinderung können Sie via PDF-Bestellschein bestellen. Füllen Sie dazu das PDF am Computer aus, drucken es aus und senden es zusammen mit dem Foto und den benötigten Unterlagen an die auf dem Bestellschein angegebene Adresse. Alternativ können Sie es auch zuerst ausdrucken, von Hand ausfüllen und abschicken.
Erstkauf mit Bestellschein für GA Duo, GA Familia Kind, GA Familia Jugend, GA Familia Erwachsene.
Das GA Duo ist erhältlich, wenn eine Person in Ihrem Haushalt im Besitz eines Basis-GA ist.
Das GA Familia Kind, das GA Familia Jugend und das GA Familia Erwachsene für den zweiten Elternteil sind mit dem Basis-GA des ersten Elternteils verknüpft.
Als Basis-GA zählen GA Erwachsene, GA Jugend, GA 25-Jährige, GA Senior, GA Seniorin oder GA für Reisende mit Behinderung.
Alle oben genannten GA können Sie via PDF-Bestellschein bestellen. Füllen Sie dazu das PDF am Computer aus und drucken es aus. Alternativ können Sie es auch zuerst ausdrucken und von Hand ausfüllen. Senden Sie bitte den ausgefüllten Bestellschein, das Originalpassfoto sowie alle benötigten Unterlagen für die entsprechenden GA Familia oder GA Duo an die auf dem Bestellschein angegebene Adresse.
Kauf an einer bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs
Selbstverständlich können Sie alle GA auch an einer bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs bestellen. Bringen Sie bitte Ihren SwissPass (falls Sie einen haben), den ausgefüllten Bestellschein sowie alle benötigten Unterlagen für das/die entsprechende/n GA mit.
Die Kreditkarte muss auf den Vertragspartner lauten.
Die Belastung der Kreditkarte erfolgt direkt nach Bestelleingang.
Limite beachten
Online
Bestellschein
Bediente Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs
Debitkarten.
PostFinance Card / PostFinance Pay
Reka-Card
n.a.
Online
Bediente Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs
Mobilephone.
Twint
Limite / Guthaben beachten.
Online
Bediente Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs
Rechnung.
ÖV-Rechnung
Wir senden Ihnen die Rechnung zusammen mit einem Einzahlungsschein per Post. Bitte beachten Sie:
Ihre Bestellung muss mindestens zehn Tage vor Beginn der Gültigkeit Ihres Abos erfolgen. Andernfalls kann die Bestellung gegen Rechnung nicht bearbeitet werden und wird retourniert.
Die Rechnung versenden wir mit separater Post – nicht zusammen mit der SwissPass-Karte. Bezahlen Sie diese vor dem ersten Gültigkeitstag Ihres Abos, da Sie sonst eine Zahlungserinnerung erhalten.
Bestellschein
Bediente Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs
Barzahlung.
Schweizer Franken CHF
Euro EUR (Rückgeld in CHF)
Bediente Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs
Gutscheine des Öffentlichen Verkehrs.
Digitale Gutscheine
Gutschein-Karte
Bei der Online-Einlösung muss Ihr Guthaben für den gesamten Betrag des Online-Warenkorbs ausreichen. Ist das nicht der Fall, können Sie den Gutschein mit dem Differenzbetrag aufladen.
Falls Sie bereits einen SwissPass besitzen oder ein anderes ÖV-Abo hatten, wird Ihr Foto übernommen. Erwachsene brauchen nur dann ein neues Foto, falls das Bisherige vor mehr als zehn Jahren erfasst wurde, Kinder und Jugendliche bis zum 25. Altersjahr, wenn es vor mehr als fünf Jahren erfasst wurde.
Bei Online-Erstkauf mit Identitätsprüfung.
Falls Sie zum ersten Mal ein GA kaufen und noch keinen SwissPass und kein Abo hatten, dann können Sie nach dem Kaufprozess mit Identitätsprüfung auch Ihr digitales Passfoto hochladen.
Bei Erstkauf über den Bestellschein.
Sie benötigen ein aktuelles Original-Passfoto in hoher Auflösung.
Bitte schreiben Sie Vor- und Nachname in Druckbuchstaben auf die Rückseite des Fotos.
Das Foto kleben Sie bitte an der vorgesehen Stelle auf den Bestellschein.
Falls Sie vor Ablauf der Fristen (10 Jahre für Personen ab 25 Jahren, 5 Jahre für Personen bis 25 Jahre) ein neues Foto möchten, gehen Sie an eine bediente Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs. Das neue Foto wird direkt vor Ort gemacht. Sie erhalten dann eine neue SwissPass-Karte mit dem neuen Foto. Das kostet 30 Franken.
Unterlagen.
Onlinekauf mit SwissPass.
Für den ersten Onlinekauf mit SwissPass benötigen Sie folgende Unterlagen.
Debit- bzw. Kreditkarte (PostFinance Card / PostFinance Pay, Mastercard, Visa, Reka-Card, American Express, Diners, JCB oder myOne), Twint. (Die Kreditkarte muss auf den/die Vertragspartner/in lauten.)
Pass oder ID des/der Reisenden sowie des/er Vertragspartners/in (zum Beispiel, wenn Sie als Elternteil ein GA für ein Kind oder für eine andere Person kaufen).
Beim Onlinekauf können Sie die Daten für folgende Dokumente online erfassen: Reisepass oder ID-Karte aus der Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Liechtenstein.
Onlinekauf mit Identitätsprüfung.
Mit Identitätsprüfung können Sie nur ein GA für sich selbst kaufen. Sie benötigen Folgendes:
Smartphone mit Kamera.
Debit- bzw. Kreditkarte (PostFinance Card / PostFinance Pay, Mastercard, Visa, Reka-Card, American Express, Diners, JCB oder myOne), Twint.
Für den Erstkauf mit Bestellschein benötigen Sie folgende Unterlagen.
Aktuelles, qualitativ gutes, Original-Passfoto.
Eine Kopie des Reisepasses oder der ID des/der Reisenden sowie des/der Vertragspartners/in (zum Beispiel, wenn Sie als Elternteil ein GA für ein Kind oder für eine andere Person kaufen).
Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs.
Für den Erstkauf an einer Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs benötigen Sie den Pass/die ID von sich oder von der anderen Person (zum Beispiel, wenn Sie als Elternteil ein GA für ein Kind oder für eine andere Person kaufen).
Alle Unterlagen sind auf der SwissPass-Seite aufgeführt.
Ihr GA auf dem SwissPass ist ab dem ersten Gültigkeitstag gültig.
Ist es Ihr erster SwissPass?
Die Lieferung Ihres GA auf dem SwissPass erfolgt innert ca. zehn Tagen per Post. Falls Ihr neues GA vorher gültig sein soll, erhalten Sie von uns einen Übergangs-SwissPass. Beim Onlinekauf drucken Sie ihn als PDF aus, bei einer Bestellung mit Bestellschein bringen Sie alle Unterlagen mit an den Schalter und erhalten ihn dort.
Kündigung.
Alle Fragen und Antworten zur Kündigung Ihres GA finden Sie auf der Hilfeseite zur Kündigung.
In allen Zügen der SBB und der meisten anderen Bahnen der Schweiz, sowie auf Schiffen, in Bussen, Trams und einigen Bergbahnen. Genauere Infos erhalten Sie auf der GA-Geltungsbereichskarte.
Im Allgemeinen gilt das GA auf Bergbahnen, die Wohngebiete erschliessen. Bei Fahrten mit rein touristischen Bergbahnen wie z.B. aufs Jungfraujoch, auf den Titlis und weitere bezahlen Sie mit dem GA einen reduzierten oder sogar den vollen Preis.
Ja, auf den meisten grossen Seen der Schweiz fahren Sie mit dem GA kostenlos mit dem Schiff. Ausgenommen sind Schifffahrten auf folgenden Seen:
Bodensee (GA nur teilweise akzeptiert – Ermässigung).
Fähre Beckenried-Gersau (keine Ermässigung mit GA).
Greifensee (GA nur teilweise akzeptiert – Ermässigung).
Lago di Lugano (GA nur teilweise akzeptiert – Ermässigung).
Lac des Brenets (keine Ermässigung mit GA).
Lac de Joux (keine Ermässigung mit GA).
Lago di Poschiavo (keine Ermässigung mit GA).
Silsersee (keine Ermässigung mit GA).
Walensee (keine Ermässigung mit GA).
Ja, das GA ist auf dem gesamten Liniennetz des Verkehrsbetriebs Liechtensteinmobil (LIEmobil) sowie auf der S-Bahn zwischen Buchs SG und Nendeln gültig.
Das GA ist auch für Reisen ins Ausland gültig. Die Rabatte beziehen sich in der Regel auf den Schweizer Streckenabschnitt.
Bei Globalpreiszügen gibt es weitere Rabatte. Bei Reisen mit TGV Lyria erhalten GA-Kund:innen bis zu 20% Rabatt auf den Normalpreis ab allen Lyria-Einstiegsbahnhöfen in der Schweiz. Bitte beachten Sie, dass der Fahrausweis inkl. Platzreservation auch mit einem GA ab dem Einstiegsbahnhof ausgestellt sein muss.
Fragen zu spezifischen Strecken und Bahnen.
Mit dem GA ist die Fahrt aufs Jungfraujoch nicht kostenlos, Sie erhalten jedoch eine Ermässigung.
Ja, die Fahrt aufs Stanserhorn ist im GA inbegriffen.
Ja, die Fahrt auf die Klewenalp ist im GA inbegriffen.
Ja, Sie können sowohl auf der Strecke über Brig durch den Simplontunnel bis Domodossola als auch von Locarno durchs Centovalli bis Domodossola mit dem GA gratis fahren.
Falls Sie von Locarno aus mit Panoramazügen fahren, müssen Sie einen Zuschlag von 2 bis 3 Euro bezahlen. Die zuschlagspflichtigen Züge sind im Fahrplan mit «Z» gekennzeichnet.
Ja, das GA ist bis Konstanz gültig.
Weitere Fragen.
Da es verschiedene GA-Sorten gibt, haben wir alle Preise auf einer Übersichtsseite zusammengestellt.
Wenn Sie sich für ein GA entscheiden, erhalten Sie für nicht mehr benötigte Abonnemente wie Halbtax-, Verbund-, Strecken- oder Modulabonnement oder GA Night eine Pro-Rata-Erstattung.
Gehen Sie mit dem SwissPass, auf welchem Ihr bestehendes Abonnement referenziert ist, an eine bediente Verkaufsstelle des öffentlichen Verkehrs und Sie bekommen eine Gutschrift.
Ja, mit Klassenwechsel. Mit Ihrem GA 2. Klasse und einem Klassenwechsel zum ermässigten Tarif reisen Sie noch komfortabler in der 1. Klasse. Klassenwechsel erhalten Sie für einzelne Strecken, für einen Tag oder einen Monat. Sie können Ihr GA 2. Klasse auch jederzeit in ein GA 1. Klasse umtauschen.
Tipp: Mit dem Sparklassenwechsel profitieren Sie von bis zu 70% Rabatt beim Upgrade von der 2. in die 1. Klasse auf vielen Schweizer ÖV-Strecken.
Ja. Wenn Sie Ihr GA eine gewisse Zeit lang nicht benötigen, können Sie es während der Geltungsdauer Ihres GAs für mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage und bis höchstens 30 Tage pro Abojahr unterbrechen.
Sie haben Ihren SwissPass verloren oder die Karte wurde beschädigt? Bestellen Sie einen Ersatz-SwissPass für 30 Franken online auf SBB.ch, beim SBB Contact Center oder an einer bedienten Verkaufsstelle.
Haben Sie Ihren SwissPass zuhause oder im Büro vergessen, können Sie ihn einfach in der SBB Mobile App in der Kachel «Billette & SwissPass» anzeigen (Bedingung: Login mit verknüpfter Kundennummer vorhanden). Alternativ stellen wir Ihnen gegen eine Gebühr von fünf Franken und bei Vorweisen eines amtlichen Ausweises an jedem Billettschalter eine temporär gültige Karte aus.
Beim Kauf eines GA schliessen Sie einen unbefristeten Vertrag ab. Dies hat zum Vorteil, dass Ihr Abo nach Ablauf der von Ihnen gewählten Gültigkeitsdauer – 1 Jahr oder 1 Monat – automatisch verlängert wird.
Möchten Sie profitieren?
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Mein Sohn, beginnt die bald die Lehre und muss 2 x pro Woche in die Berufsschule pendeln und bei Regen zum Arbeitsort. Bei trockenem Wetter fährt er mit dem E-Bike. Meine Recherchen haben ergeben, dass das HalbtaxPLUS 2000 oder das GA-Kind in Frage kommen (solange es noch CHF 1′720 kostet. Mein Sohn ist noch 15-jährig; wird aber im April 2026 16 Jahre alt. Gilt das GA Kind, wenn es jetzt gelöst wird für ein ganzes Jahr, also bis Ende Juli 2026? Auch wenn mein Sohn davor schon 16-jährig wird? Vielen Dank für die Antwort. Gruss
Hallo Bench77Link öffnet in neuem Fenster. Danke für deine Anfrage. Das kommt darauf an, ob eine jährliche oder monatliche Zahlung ausgewählt wird. Massgebend für die Gewährung der Ermässigung ist der 1. Geltungstag des Abonnements. Wird das 16. Altersjahr im Verlaufe der Geltungsdauer des Abonnements vollendet, so behält dieses seine normale Geltungsdauer für die bezahlte Periode. Das heisst, wenn das Generalabonnement zum Jahrestarif gekauft wird, bleibt es auch dann gültig, wenn dein Sohn inzwischen 16 Jahre alt ist. Wie von @Alessandro KlausLink öffnet in neuem Fenster. erwähnt wäre es sinnvoll, die Preise mit einem Streckenabonnement zu vergleichen. Ich wünsche dir einen angenehmen Abend. Freundliche Grüsse NicolasK
Hallo - ich habe im letzten Jahr die Hinterlegung meines GA’s vollkommen vergessen. Ist es möglich dies Rückwirkend zu machen, wenn ich belegen kann (Flugticket), dass ich im Ausland war? Danke schon jetzt für die Rückmeldung!
Hallo SaraWLink öffnet in neuem Fenster. Willkommen in der SBB Community. Dieses Kundensupportforum wird von Freiwilligen betreut. Wir können deine Frage leider nicht beantworten. Bitte wende dich an den SBB Kundendienst. Unsere Kollegen und Kolleginnen dort haben Zugriff auf dein Kundenkonto und können dir bestimmt weiterhelfen. Hilfe zum GA > Kontaktmöglichkeiten > ganz nach unten scrollen. Gruss, Reto
Meine Tochter hat seit Juni‘24 ein Generalabonnement für den Kanton Zürich. Im September hat sie die Aufforderung erhalten das Halbtagsabo für die Verlängerung zu bezahlen. Dieses benötigt sie jedoch zur Zeit nicht mehr. Ist es möglich dass ihr das Halbtagsabo zurückerstattet wird? Sie ist Studentin und wäre froh um eine Rückerstattung.
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