Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen rund um das Generalabonnement.
Kauf.
Online-Erstkauf für GA Erwachsene, GA Kind, GA Jugend, GA für 25-Jährige, GA Senior und GA Seniorin.
Das zentrale Element für den Onlinekauf ist die Kundennummer im Format 000-000-000-0. Wenn Sie z.B. im Besitz eines SwissPass sind/waren oder in den letzten fünf Jahren ein ÖV-Abo hatten, finden Sie diese Nummer auf der Karte und können das GA online kaufen.
Falls Sie bereits ein Abo hatten, aber Ihre Kundennummer nicht mehr kennen, erhalten Sie diese an einer Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs oder telefonisch beim SBB Contact Center 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.).
Falls Sie das GA online für eine andere Person kaufen möchten, muss die andere Person ebenfalls eine Kundennummer haben.
Online-Erstkauf mit Identitätsprüfung.
Falls Sie noch kein Abo und keinen SwissPass besitzen, können Sie Ihr neues GA ebenfalls online kaufen. Beim Erstkauf müssen wir Ihre Identität überprüfen. Diese Identitätsprüfung funktioniert online, Sie benötigen dazu einen Pass oder eine Identitätskarte sowie ein Smartphone mit Kamera. Ausserdem brauchen Sie ein aktuelles, qualitativ gutes, digitales Passfoto.
Der Onlinekauf mit Identitätsprüfung ist nicht für andere Personen möglich.
Erstkauf mit (Online-)Bestellschein für GA für Reisende mit Behinderung.
Ein neues GA für Reisende mit Behinderung können Sie online auf SBB.ch via PDF-Bestellschein anfordern. Füllen Sie dazu das PDF am Computer aus, drucken es aus und senden es zusammen mit dem Foto und den benötigten Unterlagen an die auf dem Bestellschein angegebene Adresse. Alternativ können Sie es auch zuerst ausdrucken, von Hand ausfüllen und abschicken.
Erstkauf mit (Online-)Bestellschein für GA Duo, GA Familia Kind, GA Familia Jugend, GA Familia Erwachsene.
Voraussetzung für den Kauf der oben genannten GA ist, dass ein Familienmitglied ein Basis-GA (GA Erwachsene, GA Jugend, GA für 25-Jährige, GA Senior, GA Seniorin oder GA für Reisende mit Behinderung) besitzt.
Alle oben genannten GA können Sie online auf SBB.ch via PDF-Bestellschein anfordern. Füllen Sie dazu das PDF am Computer aus und drucken es aus. Alternativ können Sie es auch zuerst ausdrucken und von Hand ausfüllen. Senden Sie bitte den ausgefüllten Bestellschein, das Originalpassfoto sowie alle benötigten Unterlagen für die entsprechenden GA Familia oder GA Duo Partner an die auf dem Bestellschein angegebene Adresse.
Kauf an einer bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs
Selbstverständlich können Sie alle GA auch an einer bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs bestellen. Bringen Sie bitte Ihren SwissPass (falls Sie einen haben), den ausgefüllten Bestellschein, ein aktuelles, analoges oder digitales Passfoto sowie alle benötigten Unterlagen für das/die entsprechende/n GA mit.
Beim Onlinekauf können Sie mit Kreditkarte, PostFinance Card, Reka-Card oder Twint bezahlen.
(Online-)Bestellschein.
Beim Kauf mit Bestellschein wählen Sie zwischen Bezahlung mit Kreditkarte oder auf Rechnung.
Bediente Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs.
Beim Kauf an einer bedienten Verkaufsstelle stehen Ihnen folgende Zahlungsmittel zur Verfügung: Barzahlung, Gutscheine, Reka-Check, Reka Rail, Twint, Debit- bzw. Kreditkarte (PostFinance Card, Mastercard, Visa, Reka-Card, American Express, Diners, JCB oder myOne).
Bezahlung mit Kreditkarte (bitte Limite beachten).
Bezahlen können Sie Ihr neues Abo mit folgenden Kreditkarten:
Visa (inkl. Prepaid-Karte)
MasterCard (inkl. Prepaid-Karte)
American Express
Diners Club International
JCB
MyOne
Bitte beachten Sie:
Die Kreditkarte muss auf den Vertragspartner lauten.
Die Belastung der Kreditkarte erfolgt direkt nach Bestelleingang.
Bezahlung per PostFinance Card (bitte Limite beachten).
Bezahlung mit Twint (bitte Limite/Guthaben beachten).
Bezahlung per Rechnung.
Wir senden Ihnen die Rechnung zusammen mit einem Einzahlungsschein per Post. Bitte beachten Sie:
Ihre Bestellung muss mindestens zehn Tage vor Beginn der Gültigkeit Ihres Abos erfolgen. Andernfalls kann die Bestellung gegen Rechnung nicht bearbeitet werden und wird retourniert.
Die Rechnung versenden wir mit separater Post – also nicht zusammen mit der SwissPass-Karte. Diese Rechnung müssen Sie vor dem ersten Gültigkeitstag Ihres Abos bezahlen, da Sie sonst eine Zahlungserinnerung erhalten.
Weitere Bezahlmöglichkeiten an der Verkaufsstelle.
An der Verkaufsstelle bezahlen Sie mit Maestro-Karte, PostFinance Card, oben erwähnten Kreditkarten, Reka-Checks, Reka-Card, Twint, Gutscheinen oder bar.
Informationen zu den Bezahlmöglichkeiten von Folgerechnungen finden Sie auf der SwissPass-Seite.
Für das Abo auf dem SwissPass benötigen Sie ein aktuelles, analoges oder digitales Passfoto, das folgende Kriterien erfüllt:
Frontalaufnahme.
Augen offen und nicht verdeckt.
Hintergrund einfarbig.
Ausleuchtung gleichmässig (kein Schatten).
Scharf und kontrastreich.
Schwarz-weiss oder farbig.
Format ca. 35 × 45 mm.
Analoges Passfoto: nur Originalabzüge, keine gescannten oder selbst ausgedruckten Papierfotos.
Digitales Passfoto: unbearbeitet, Bildgrösse min. 200 × 250 Pixel; im Format .JPG oder .JPEG mit einer maximalen Grösse von 4 MB.
Bei Online-Erstkauf eines GA.
Falls Sie bereits einen SwissPass besitzen oder ein anderes ÖV-Abo hatten, wird Ihr Foto übernommen. Erwachsene brauchen nur dann ein neues Foto, falls das Bisherige vor mehr als zehn Jahren erfasst wurde, Kinder und Jugendliche bis zum 25. Altersjahr, wenn es vor mehr als fünf Jahren erfasst wurde.
Bei Online-Erstkauf mit Identitätsprüfung.
Falls Sie zum ersten Mal ein GA kaufen und noch keinen SwissPass und kein Abo hatten, dann können Sie nach dem Kaufprozess mit Identitätsprüfung auch Ihr digitales Passfoto hochladen.
Bei Erstkauf über den Bestellschein.
Sie benötigen ein aktuelles Original-Passfoto in hoher Auflösung. Ihr Foto wird während maximal zehn Jahren elektronisch gespeichert (für Kinder und Jugendliche bis zum 25. Altersjahr während fünf Jahren).
Bitte schreiben Sie Vor- und Nachname in Druckbuchstaben auf die Rückseite des Fotos.
Das Foto kleben Sie bitte an der vorgesehen Stelle auf den Bestellschein.
Bei Erstkauf an einer bedienten Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs.
Bitte bringen Sie ein aktuelles, analoges oder digitales Passfoto an den Schalter.
Foto ändern.
Falls Sie vor diesen Fristen ein neues Foto möchten, bringen Sie bitte ein aktuelles, analoges oder digitales Passfoto an eine Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs. Sie erhalten dann eine neue SwissPass-Karte mit dem neuen Foto. Das kostet 30 Franken.
Unterlagen.
Onlinekauf mit SwissPass.
Für den ersten Onlinekauf mit SwissPass benötigen Sie folgende Unterlagen.
Debit- bzw. Kreditkarte (PostFinance Card, Mastercard, Visa, Reka-Card, American Express, Diners, JCB oder myOne), Twint. (Die Kreditkarte muss auf den/die Vertragspartner/in lauten.)
Pass oder der ID des/der Reisenden sowie des/er Vertragspartners/in (zum Beispiel, wenn Sie als Elternteil ein GA für ein Kind oder für eine andere Person kaufen).
Beim Onlinekauf können Sie die Daten für folgende Dokumente online erfassen: Reisepass oder ID-Karte aus der Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Liechtenstein.
Onlinekauf mit Identitätsprüfung.
Mit Identitätsprüfung können Sie nur ein GA für sich selbst kaufen. Sie benötigen Folgendes:
Smartphone mit Kamera.
Debit- bzw. Kreditkarte (PostFinance Card, Mastercard, Visa, Reka-Card, American Express, Diners, JCB oder myOne), Twint.
Für den Erstkauf mit Bestellschein benötigen Sie folgende Unterlagen.
Aktuelles, qualitativ gutes, Original-Passfoto.
Eine Kopie des Reisepasses oder der ID des/der Reisenden sowie des/der Vertragspartners/in (zum Beispiel, wenn Sie als Elternteil ein GA für ein Kind oder für eine andere Person kaufen).
Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs.
Für den Erstkauf an einer Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs benötigen Sie ein aktuelles, analoges oder digitales Passfoto sowie den Pass/die ID von sich oder von der anderen Person (zum Beispiel, wenn Sie als Elternteil ein Strecken-Abo für ein Kind oder für eine andere Person kaufen).
Bestellschein mit Postversand.
Für den Erstkauf mit Bestellschein benötigen Sie folgende Unterlagen:
Aktuelles, qualitativ gutes, Original-Passfoto.
Eine Kopie des Reisepasses oder der ID der reisenden Person sowie des Vertragspartners / der Vertragspartnerin (zum Beispiel, wenn Sie ein GA für Ihr Kind oder für eine andere Person kaufen).
Eine Kopie des gültigen IV-Ausweises der reisenden Person.
Oder ein Arztzeugnis, wenn Sie im öffentlichen Verkehr ständig auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Bei einem Folgekauf benötigen Sie ebenfalls eine Kopie des gültigen IV-Ausweises respektive ein neues Arztzeugnis.
Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs.
Für den Erstkauf an einer Verkaufsstelle des Öffentlichen Verkehrs benötigen Sie ein aktuelles, analoges oder digitales Passfoto sowie den Pass/die ID von sich oder von der anderen Person (zum Beispiel, wenn Sie als Elternteil ein Strecken-Abo für ein Kind oder für eine andere Person kaufen).
Sie benötigen ein aktuelles, analoges oder digitales Passfoto. Alle weiteren Unterlagen sind auf der SwissPass-Seite aufgeführt.
Ihr GA auf dem SwissPass ist ab dem ersten Gültigkeitstag gültig.
Ist es Ihr erster SwissPass?
Die Lieferung Ihres GA auf dem SwissPass erfolgt innert ca. zehn Tagen per Post. Falls Ihr neues GA vorher gültig sein soll, erhalten Sie von uns einen Übergangs-SwissPass. Beim Onlinekauf drucken Sie ihn als PDF aus, bei einer Bestellung mit Bestellschein bringen Sie alle Unterlagen mit an den Schalter und erhalten ihn dort.
Kündigung.
Alle Fragen und Antworten zur Kündigung Ihres GA finden Sie auf der Hilfeseite zur Kündigung.
In allen Zügen der SBB und der meisten anderen Bahnen der Schweiz, sowie auf Schiffen, in Bussen, Trams und einigen Bergbahnen. Genauere Infos erhalten Sie auf der GA-Geltungsbereichskarte.
Im Allgemeinen gilt das GA auf Bergbahnen, die Wohngebiete erschliessen. Bei Fahrten mit rein touristischen Bergbahnen wie z.B. aufs Jungfraujoch, auf den Titlis und weitere bezahlen Sie mit dem GA einen reduzierten oder sogar den vollen Preis.
Ja, auf den meisten grossen Seen der Schweiz fahren Sie mit dem GA kostenlos mit dem Schiff. Ausgenommen sind Schifffahrten auf folgenden Seen:
Greifensee (GA nur teilweise akzeptiert – Ermässigung).
Lago di Lugano (GA nur teilweise akzeptiert – Ermässigung).
Fähre Beckenried-Gersau (keine Ermässigung mit GA).
Lac de Joux (keine Ermässigung mit GA).
Lac des Brenets (keine Ermässigung mit GA).
Lago di Poschiavo (keine Ermässigung mit GA).
Silsersee (keine Ermässigung mit GA).
Walensee (keine Ermässigung mit GA).
Ja, das GA ist auf dem gesamten Liniennetz des Verkehrsbetriebs Liechtensteinmobil (LIEmobil) sowie auf der S-Bahn zwischen Buchs SG und Nendeln gültig.
Fragen zu spezifischen Strecken und Bahnen.
Mit dem GA ist die Fahrt aufs Jungfraujoch nicht kostenlos, Sie erhalten jedoch eine Ermässigung.
Ja, die Fahrt aufs Stanserhorn ist im GA inbegriffen.
Ja, die Fahrt auf die Klewenalp ist im GA inbegriffen.
Ja, Sie können sowohl auf der Strecke über Brig durch den Simplontunnel bis Domodossola als auch von Locarno durchs Centovalli bis Domodossola mit dem GA gratis fahren.
Falls Sie von Locarno aus mit Panoramazügen fahren, müssen Sie einen Zuschlag von 2 bis 3 Euro bezahlen. Die zuschlagspflichtigen Züge sind im Fahrplan mit «Z» gekennzeichnet.
Ja, das GA ist bis Konstanz gültig.
Weitere Fragen.
Der Preis für ein GA Erwachsene 2. Klasse beträgt 3860 Franken. Kinder, Jugendliche und Senioren profitieren von einem günstigeren Preis. Weiter gibt es eine Ermässigung auf GA für Familien, Duo, 25-Jährige und Reisende mit Behinderung.
Wenn Sie sich für ein GA entscheiden, erhalten Sie für nicht mehr benötigte Abonnemente wie Halbtax-, Verbund-, Strecken- oder Modulabonnement oder seven25-Abo eine Pro-Rata-Erstattung.
Gehen Sie mit dem SwissPass, auf welchem Ihr bestehendes Abonnement referenziert ist, an eine bediente Verkaufsstelle des öffentlichen Verkehrs und Sie bekommen eine Gutschrift.
Ja, mit Klassenwechsel. Mit Ihrem GA 2. Klasse und einem Klassenwechsel zum ermässigten Tarif reisen Sie noch komfortabler in der 1. Klasse. Klassenwechsel erhalten Sie für einzelne Strecken, für einen Tag oder einen Monat. Sie können Ihr GA 2. Klasse auch jederzeit in ein GA 1. Klasse umtauschen.
Tipp: Mit dem Sparklassenwechsel profitieren Sie von bis zu 70% Rabatt beim Upgrade von der 2. in die 1. Klasse auf vielen Schweizer ÖV-Strecken.
Ja. Wenn Sie Ihr GA eine gewisse Zeit lang nicht benötigen, können Sie es während der Geltungsdauer Ihres GAs für mindestens fünf aufeinanderfolgende Tage und bis höchstens 30 Tage pro Abojahr unterbrechen.
Sie haben Ihren SwissPass verloren oder die Karte wurde beschädigt? Bestellen Sie einen Ersatz-SwissPass für 30 Franken online auf SBB.ch, beim SBB Contact Center oder an einer bedienten Verkaufsstelle.
Haben Sie Ihren SwissPass zuhause oder im Büro vergessen, können Sie ihn einfach in der SBB Mobile App in der Kachel «Billette & SwissPass» anzeigen (Bedingung: Login mit verknüpfter Kundennummer vorhanden). Alternativ stellen wir Ihnen gegen eine Gebühr von fünf Franken und bei Vorweisen eines amtlichen Ausweises an jedem Billettschalter eine temporär gültige Karte für zwei Tage aus.
Beim Kauf eines GA schliessen Sie einen unbefristeten Vertrag ab. Dies hat zum Vorteil, dass Ihr Abo nach Ablauf der von Ihnen gewählten Gültigkeitsdauer – 1 Jahr oder 1 Monat – automatisch verlängert wird. Dank dem SwissPass müssen Sie nicht mehr selbst an die Aboverlängerung denken. Ihre SwissPass-Karte ist während fünf Jahren gültig und Ihr Abo verlängern wir automatisch auf derselben Karte.
Hallo liebe Community,Seit etwas mehr als drei Jahren bin ich Besitzerin eines GA für Reisende mit einer Behinderung. Im November 2023 gehe ich mit meinem Partner eine Woche im Tirol in die Ferien. In dieser Zeit brauche ich das GA ja nicht aktiv. Im Internet habe ich gelesen, dass ich mein GA hinterlegen/unterbrechen kann. Meine Frage an euch ist folgende: Wie viele Tage/Wochen im Vorraus kann ich mein GA hinterlegen? Denn ich habe es online auf dem Swisspass Profil schon mehrmals versucht, ohne Erfolg. Deswegen dachte ich, es ist vielleicht zu früh für die Hinterlegung. Vielleicht kann der eine oder andere von euch mir ja weiterhelfen... Vielen Dank für eure Hilfe. Und dass ihr mit mir euer Wissen teilt. Bin echt froh darum.Liebe Grüsse 001000ms
Hallo @001000msLink öffnet in neuem Fenster. Es tut mir leid dass ich deine Frage nicht vollständig beantwortet habe. Dabei lernt man schon in der Schulzeit, dass man die Fragen immer genau lesen soll. 😉 Du darfst die Hinterlegung frühstens ein Jahr im Vorfeld bekannt geben. Wenn die Hinterlegung über das Formular nicht klappt, hast du folgende Alternativen zur Verfügung: an einer bedienten Verkaufsstelle in deiner Region. Die Öffnungszeiten findest du hier. telefonisch bei unserem Contact Center Brig 0848 44 66 88 (CHF0.08/Min.) Ich wünsche dir einen ruhigen Sonntag. Gruss, RahelW
Wie lange dauert es vom Rückerstattungsantrag bis ich Antwort bekomme?
Ich habe am Samstag im APP zwei Tickets für die gleiche Reise gekauft: einmal einen Klassenwechsel, weil ich ein GA 2. Klasse habe. Dann einen Fehler gemacht und ein Ticket 1. Klasse für die ganze strecke gekauft, weil ich nachschauen wollte, wieviel es kostet. Dafür habe ich sofort einen Rückerstattungsantrag gemacht. Und bis heute Mittwoch, nach 4 Tagen) nichts gehört. Wisst ihr, wie lang es dauern kann?
Hallo @IrmmoLink öffnet in neuem Fenster. , Wir haben momentan Viele Anfragen. Momentan kann eine Antwort 1-6 Arbeitstage Dauern, dafür entschuldigen wir uns. Wenn die Erstattung angenommen wird, erhältst du den Erstatteten Betragt von 1-10 Tage Arbeitszeit (je nach Bank abhängig) wieder auf dein Konto gutgeschrieben. Ich wünsche dir noch einen schönen Tag Freundliche Grüsse MelanieD
Das Halbjahres-GA gibt es ja nicht offiziell, aber man muss das Jahres-GA nur 6 Monate halten, d.h. man kann es nach spätestens 5 Monaten auf Ende des 6. Monats kündigen. Und man kann diese Prozedur beliebig oft wiederholen. Richtig?Wenn ich also dieses Jahr am 1. Mai ein Senioren-GA der 1. Klasse für Fr. 4'840 kaufe, dann kann ich dieses bis spätestens 30. September auf den 31. Oktober kündigen. Richtig?Zahlungsmässig sieht das dann wie folgt aus: Ich zahle zuerst Fr. 4'840. Nach Ablauf der 6 Monate berechnen mir die SBB 6 x 9% von Fr. 4'840 plus Fr. 10 Bearbeitungsgebühr, also 6 x Fr. 435.60 = Fr. 2'613.60 + Fr. 10 = Fr. 2'623.60. Ich erhalte folglich Fr. 4'840 - Fr. 2'623.60 = Fr. 2'216.40 zurück bzw. gutgeschrieben. Richtig?
Nichts zu meckern, deine Endabrechnung und Kündigungstermin ist korrekt. Beachte trotzdem, dass der Betrag in diesem Fall abgerundet wird. Du bekommst also CH 2216.00 zurück. Informationen bezüglich Berechnung findest du hier.
@RolandPLink öffnet in neuem Fenster. Die Anfrage bezieht sich für die 1. Klasse. Eine GA-Monatskarte 1. Kl. kostet für eine Erwachsene Person CHF 685.00, loht sich in diesem Fall nicht. Danke für deine aktive Hilfe.
Ich wünsche euch beiden einen guten Start in die neue Woche.