Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Erwerb und die Nutzung von elektronischen Billetten.

Vorbemerkungen.

Für die Beförderung von Personen mit auf SBB.ch, in der App SBB Mobile (inklusive Preview-Version) oder in der SBB Mini App auf Alipay/WeChat gekauften Billetten (nachfolgend «elektronische Billette» genannt) gelten die Tarife der Schweizerischen Transportunternehmungen.

Der «Allgemeine Personentarif T600» der Schweizerischen Transportunternehmungen (nachfolgend «Tarif 600»), der «Tarif für interne SBB Angebote T610» und der «Gemeinsame internationale Tarif für die Beförderung von Personen und Reisegepäck (TCV)» für den internationalen Personenverkehr (nachfolgend «Tarif 719») sind an mit Personal besetzten Verkaufsstellen sowie auf SBB.ch einsehbar.

Die nachstehenden Bedingungen sind ein Auszug aus diesen Tarifen und enthalten die wichtigsten Bestimmungen zur Regelung der Beziehungen zwischen dem/der Inhaber:in eines elektronischen Billetts und den schweizerischen Transportunternehmungen (nachfolgend KTU), vertreten durch die Schweizerischen Bundesbahnen SBB (nachfolgend SBB).

Sie gelten NICHT für die Billett-Angebote eines Verbundes oder einer einzelnen Transportunternehmung (KTU). Vorrangig gelten die Tarife, welche auf der Website der SBB, sbb.ch/tarifbestimmungen gespeichert sind.

Alle elektronischen Billette werden in einem Dossier zentral gespeichert und es ist eine Kopie erhältlich (siehe T600, Ziffer 41.06).

Bestimmungen zur Ausweispflicht.

Bei der Kontrolle von elektronischen Billetten besteht eine Ausweispflicht. Denn diese Billette sind personengebunden und daher nicht übertragbar. Sie gelten nur in Verbindung mit einem dem Kontrollpersonal vorzuweisenden und auf die reisende Person lautenden, gültigen, amtlichen Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte).

Für Fahrten innerhalb der Schweiz kann anstelle eines amtlichen Ausweises auch ein gültiges Halbtax- oder General-Abonnement vorgewiesen werden. Bei ermässigten Fahrausweisen muss der entsprechende Ermässigungs-Ausweis (z.B. Halbtax-Abonnement) vorgewiesen werden. Falls es sich um ein mit dem SwissPass verknüpftes Abo handelt, so muss der SwissPass nur auf Verlangen des Kontrollpersonals vorgewiesen werden.

Billette für Hunde und Velos müssen auf den Namen und das Geburtsdatum der reisenden Person, die den Hund begleitet oder das Velo mitführt, lauten.

Diese Daten werden jeweils von Kund:innen bzw. Nutzer:innen selber gepflegt. Aus Datenschutzgründen werden diese nicht mit den Originaldaten abgeglichen. Die Kundschaft ist also selber für die Aktualisierung der Daten der Mitreisenden zuständig.

Bestimmungen zur Gültigkeit.

Generell.

Bei elektronischen Billetten wird das Reisedatum beim Kauf und bei der Bestellung definiert. Die erworbenen Billette sind pro Reiseweg nur an 1 Kalendertag gültig. Die Gültigkeitsdauer kann von am Billettschalter oder -automat gekauften Billetten abweichen.

Bei Fahrausweisen mit mehrtägiger Gültigkeit muss die Rückreise an demjenigen Tag erfolgen, der beim Kauf oder bei der Bestellung festgelegt wurde.

Billette für die Schweiz und Europa können Sie bis zu 6 Monate vor der Reise kaufen.

Vorverkaufsfristen Billette Schweiz
Vorverkaufsfristen Billette Europa

Sparbillette/Sparklassenwechsel.

Sparbillette/Sparklassenwechsel sind zugsgebundene und entsprechend ermässigte elektronische Billette. Beide sind ausschliesslich als elektronische Billette erhältlich, sie sind personengebunden und gelten nur für den aufgedruckten Tag, Zug (Zugnummer) und Strecke. Die gebuchten Billette/Sparklassenwechsel sind nicht mit einem fixen Platz (Platzreservation) verbunden.

Das Angebot der limitierten Sparbillette/Sparklassenwechsel ändert sich täglich. Sparbillette sind ausschliesslich für einfache Fahrten in der 1. oder 2. Klasse und bis höchstens eine Stunde vor Abfahrt des Zugs erhältlich. Nachträglich können keine Streckenwechsel gekauft werden. Für Hunde können Sparbillette erworben werden, jedoch nicht für Fahrräder. Die Familienermässigungen werden gewährt (Junior- und Kinder-Mitfahrkarte).

Bestimmungen zur Kontrolle.

Kontrolle auf einem Bildschirm.

Das mobile Endgerät ist – sofern verlangt – dem Kontrollpersonal zur Kontrolle der Billette auszuhändigen. Das Kontrollpersonal ist berechtigt, das mobile Endgerät zu bedienen, um eine ordnungsgemässe Kontrolle vornehmen zu können.

Reisende müssen vor Antritt der Reise (tatsächliche Abfahrt des Zuges) im Besitz des Billetts sein. Der Kauf-, resp. Bestellvorgang muss vor der tatsächlichen Abfahrt des Zuges vollständig abgeschlossen sein und das Billett muss auf dem Bildschirm sichtbar oder in einer Applikation des Endgerätes verfügbar sein. Andernfalls haben Reisende den Zuschlag gemäss Tarif 600, Ziffer 12.7 (ohne Fahrpreis) zu zahlen. Elektronische Billette, die in der iOS-App SBB Mobile (oder deren Preview-Version) oder in der SBB Mini App auf Alipay/WeChat für sich selber oder für Drittpersonen gekauft werden, können auf Wunsch auch im «Apple Wallet» respektive in der Alipay/WeChat Mini App abgelegt werden. Billette, die aus dem «Apple Wallet» oder aus der Alipay/WeChat Mini App als «Boardingpass» respektive als QR-Code via WhatsApp, iMessage, SMS, E-Mail oder WeChat an Drittpersonen weitergeleitet werden, sind zulässig, sofern die Bestimmungen zur Ausweispflicht respektiert werden.

Kontrolle auf Papier.

Der Ausdruck muss dem Kontrollpersonal vollständig und im Format A4 vorgewiesen werden können. Der Ausdruck erfolgt in 100%-Grösse (nicht skaliert) mit einem Laser- oder Tintenstrahl-Drucker auf weisses, zuvor unbedrucktes Normalpapier im Format A4 und im Hochformat mit hoher Auflösung. Über Fax oder andere Geräte ausgedruckte bzw. kopierte Billette werden nicht als gültig anerkannt. Die OT-Nummer (bestehend aus 12 Ziffern) oben rechts auf dem Billett muss vollständig lesbar sein.

Die von der SBB zugestellte E-Mail-Bestätigung gilt NICHT als Fahrausweis. Die Werbung im unteren Drittel darf abgetrennt werden. Nicht einwandfrei lesbare Billette sind zur Fahrt ungültig. Die Reisenden gelten als Reisende ohne gültigen Fahrausweis gemäss Tarif 600, Kapitel 6.

Bestimmungen zur Rückerstattung.

Elektronische Billette können gemäss T600.9 erstattet werden. Es gelten gewisse Bedingungen und Ausnahmen.

Rückerstattung am Bahnhof.

Ein Billett kann auf dem mobilen Endgerät oder ausgedruckt am Bahnhof zur Rückerstattung vorgelegt werden.

Bestimmungen zum Datenschutz.

Bitte beachten Sie unsere Erklärung zum Datenschutz, sbb.ch/datenschutz.

Einnahmensicherung/Bekämpfung von Missbrauch.

Kundendaten- und Abonnementsdaten werden zur Einnahmesicherung (Kontrolle der Gültigkeit der Fahr- oder Ermässigungsausweise, Inkasso, Missbrauchsbekämpfung, usw.) benötigt und bearbeitet. Die Schweizerischen Transportunternehmen sind berechtigt, für die gesamte Abwicklung des Kontrollprozesses sämtliche Daten (Billett- und Kontrolldaten sowie gegebenenfalls schützenswerte Daten im Zusammenhang mit einem allfälligen Missbrauch) der Reisenden resp. der Vertragspartner zu bearbeiten und mit anderen Transportunternehmen (im Falle von internationalen Fahr- oder Ermässigungsausweisen auch grenzüberschreitend) zur Kontrolle der Gültigkeit und zur Vermeidung von Missbräuchen auszutauschen.

Die Reisenden resp. die Vertragspartner nehmen zur Kenntnis, dass bei der Entdeckung von Missbräuchen und Fälschungen die Schweizerischen Transportunternehmen befugt sind, sämtlichen vom Missbrauch betroffenen internen Stellen sowie externen Transportunternehmen die entsprechenden (nicht mehr anonymisierten und gegebenenfalls schützenswerten) Personen- und Kundendaten zur Verfügung zu stellen, damit ein weiterer Missbrauch vermieden werden kann. Auch Personen- und Kundendaten von strafrechtlich rechtskräftig verurteilten Reisenden resp. Vertragspartnern dürfen, insbesondere im Sinne einer Prävention, mit in- und externen Transportunternehmen ausgetauscht werden. Der datenschutzrechtlich korrekte Zugriff auf schützenswerte Personen- und Kundendaten bleibt dabei gewährleistet. Die SBB behält sich das Recht vor, die Nutzung von Promo-Codes personenbezogen auszuwerten.

Änderungen der Tarife und der AGB.

Es gelten jeweils die AGB in ihrer abgeschlossenen Fassung. Die KTU können die Tarife und somit diese AGB jederzeit ändern. Die SBB informiert die Reisende oder den Reisenden und/oder die Vertragspartnerin oder den Vertragspartner in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand.

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort, Letzterer nur für Personen mit Domizil im Ausland, sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit der vorliegenden Vereinbarung stehenden Streitigkeiten ist – soweit nicht durch das Gerichtsstandgesetz anders bestimmt – Bern.

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