Jede einzelne verkaufte Fahrkarte ist ein Transportvertrag. Wird nun das Endziel auf dieser Fahrkarte mit Verspätung erreicht, erhält der Kunde eine prozentuale Entschädigung dieser Fahrkarte bzw. dieses Transportvertrags.
Beispiel: Bern–London via Paris
Für diese Verbindung gibt es zwei Fahrkarten: Bern–Paris und Paris–London. Folglich entstehen auch zwei Transportverträge. Ist nun der TGV zwischen Bern–Paris verspätet, so erhalten die Kunden eine Entschädigung für diese Strecke. Dasselbe gilt für die Strecke Paris–London.
Beispiel: Sierre–Luxembourg
Kann diese Verbindung mit einer Fahrkarte verkauft werden, so gilt die Ankunftszeit in Luxembourg. Sobald der Kunde mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten seinen Zielbahnhof (Luxembourg) erreicht, hat er Anspruch auf eine Entschädigung.