Informationen für Beistandspersonen in Bezug auf verbeiständete Personen (Reisende) mit einem Abo des öffentlichen Verkehrs.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Hilfestellungen, falls Sie als Beistandsperson für Ihre Klient:innen ein Generalabonnement (GA), Halbtax-Abo, Strecken-Abo, Modul- oder Verbund-Abo kaufen.

Die nachfolgenden Informationen gelten für folgende Arten von Beistandschaften: 

  • Vertretungsbeistandschaft gem. Art. 394 ZGB mit dem Aufgabenbereich «Administration» und/oder «Finanzen» und/oder «Einkommensverwaltung»
  • Umfassende Beistandschaft gem. Art. 398 ZGB
  • Vormundschaft für Kinder gem. Art. 327a ZGB
  • Beistandschaft für Kinder gem. Art. 325 ZGB
  • Beistandschaft für Kinder gem. Art. 308 Abs. 2 ZGB mit dem Aufgabenbereich «Finanzen»

Entscheiddispositiv (Ernennungsurkunde). 

Damit die gesetzlichen Grundlagen im Zusammenhang mit einer Beistandschaft eingehalten werden können, ist es zentral, dass die betroffenen Reisenden als verbeiständete Personen erkannt resp. gemeldet werden. 

Beim Kauf eines Abos sowie bei Änderungen und Anpassungen dieses Abos muss eine Kopie des Entscheiddispositivs (Ernennungsurkunde) unaufgefordert vorgewiesen werden. Das Entscheiddispositiv (Ernennungsurkunde) wird bei der reisenden Person bis auf Widerruf in der Kundenhistorie hinterlegt. 

Tipp: Für einen zeitnahen Austausch von Dokumenten mit dem SBB Contact Center geben Sie als Beistandsperson beim Telefongespräch (0848 44 66 88, CHF 0.08/Min.) der/dem Agent:in des SBB Contact Centers die E-Mail-Adresse der Beistandsperson an. Die/der Agent:in des SBB Contact Center schickt anschliessend auf diese Adresse eine E-Mail, die Sie danach für den Austausch der Dokumente nutzen können. 

Kontaktadressen.

Auf der unten verlinkten Übersicht sind alle Kontaktstellen sowie die dazugehörigen Anliegen aufgeführt, um welche sich die Kontaktstelle kümmert. 

Wichtig: 

  • Bitte erwähnen Sie bei jeder Kontaktaufnahme, dass es sich um eine Beistandschaft handelt.
  • Sofern nicht bereits vorhanden, müssen Sie ein Entscheiddispositiv (Ernennungsurkunde) beilegen.
Zur Übersicht der Kontaktstellen

Auskunft und Datenschutz.

Eine Auskunft zur reisenden Person erfolgt nur an Personen, die auf dem Entscheiddispositiv (Ernennungsurkunde) aufgeführt sind. Als Beistandsperson können Sie weiteren Personen (z.B. administratives Personal einer Berufsbeistandschaft) Auskunftsvollmachten einräumen, sodass auch diese Personen Auskunft erhalten.

Die reisende Person erhält immer Auskunft zu den eigenen Abonnementen. 

Zusammenarbeit mit externen Stellen.

Die hier zusammengestellten Informationen wurden zusammen mit der KOKES (Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz) sowie dem SVBB (Schweizerischer Verband der Berufsbeistandspersonen) erarbeitet und werden laufend den Bedürfnissen angepasst. 

Wichtige Informationen zum GA und Halbtax.

Wichtige Informationen zum Strecken-Abo, Modul-Abo und Verbund-Abo.

Weitere Informationen.