Hilfe zu GA hinterlegen/unterbrechen.

Sie werden Ihr GA eine Zeit lang nicht nutzen und möchten es hinterlegen/unterbrechen? Hier erfahren Sie, wie Sie Ihr GA auf dem SwissPass für mindestens 5 und maximal 30 Tage kostenlos hinterlegen können.

Wie kann ich mein GA hinterlegen?

Hinterlegen Sie Ihr GA mit nur wenigen Klicks auf swisspass.ch.

So funktioniert's:

  1. Klicken Sie unten auf den roten Button und melden Sie sich mit Ihren Login-Daten an.
  2. Klicken Sie anschliessend bei Ihrem GA auf den grauen Button «Hinterlegungsdetails».
  3. Wählen Sie «GA kostenlos unterbrechen».
  4. Füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab.
GA auf swisspass.ch hinterlegen

Weitere Fragen.

Fragen aus der Community.

  • GA Hinterlegung bei Unfall

    Ich habe folgende Frage: Mein Mann ist in Besitz des GA’s.
    Er hatte einen schweren Unfall.
    Aktuell ist er in der Reha.
    Wie es im Moment aussieht, wird er vielleicht längere Zeit das GA nicht mehr nutzen können, da es sein Zustand nicht zulässt. Wir haben das GA bereits diese 30 Tage, welche möglich sind, hinterlegt. Wie müssen wir vorgehen, damit ihm die Zeit, wo er das GA krankheitshalber nicht nutzen kann, gutgeschrieben wird?

  • "Totalausfall" für 2 Monate auf Pendlerlinie, kein Entgegenkommen i. S. GA

    Hallo zusammen Ich möchte nur von Euch wissen, ob Ihr schon ähnliche Situationen erlebt habt, und ob Ihr die Antwort der SBB in meinem Fall erstens normal und zweitens fair findet. Ich war erstaunt, da ich die SBB generell als kundenfreundliches Unternehmen erlebe, das durchaus auch in der Lage ist, auf spezielle Situationen angemessen zu reagieren. Ausgangslage: Der Preis des GAs rechtfertigt sich für mich nur, weil ich auf der Linie Bern-Freiburg täglich pendle. Den Rest des GA-Preises hole ich mit weiteren Reisen nicht vollständig raus, aber das ist dann mein “Luxus”, mit dem ich natürlich gerechnet habe. Ohne das Pendeln würde ich mir das GA aber definitiv nicht leisten. Ab dem 27. Juli ist nun für 2 Monate bei gültigem GA Schluss mit Pendeln wegen zweier Monate “Totatlausfalls” (Bauarbeiten). Die Idee ist wohl, dass Juli/August “eh alle in den Ferien” sind - ich halt leider nicht. Es gibt einen Ersatzbus mit doppelt so langer Fahrzeit. Dies, weil Fahrzeit sich pro Tag um etwa eine Stunde verlängern würde, und das reicht mir nicht mehr, um rechtzeitig von der Kinderkrippe am Wohnort auf den Zug und dann rechtzeitig zur Arbeit zu kommen, und dann am Abend nach der Arbeit vor Krippenschluss wieder in der Krippe zu sein. Der Ersatzbus ist für mich leider kein Ersatz des Zugs. Ich muss mich anders organisieren – ohne SBB, ohne Ersatzbus. Der Zweck des GA fällt damit für mich 100% dahin während diesen zwei Monaten – aber es kostet weiter (Ferienunterbruch ist schon einkalkuliert und schon bezogen). Auf telefonische Nachfrage beim Contact Center liess mich der freundliche Mitarbeiter wissen, da gebe es kein Entgegenkommen, schliesselich gebe es einen Bus-Ersatzverkehr. Dass die Fahrzeit im Bus doppelt so lange ist, spiele dabei keine Rolle. Nebenbei bemerkt muss ich während der Reisezeit auch am PC arbeiten, was im Bus auch nicht geht. Nicht, dass mich das zu armen Tagen bringt, aber mich erstaunt diese eiskalte Schulter der SBB. Ich hätte eine wenigstens eine (teilweise) Verlängerung der Gültigkeit des GA oder eine Gutschrift oder zumindest ein symbolisches Entgegenkommen erwartet. Oder einfach die Möglichkeit, das GA während dem “Totalausfall” zu deaktivieren. Die Antwort auf all die Ideen war so einfach wie freundlich: “Nein”. Und noch ein Hinweise: Ich bitte Euch, an dieser Stelle keine juristische Diskussion zu beginnen. Juristische Argumente (Tarifbestimmungen, Gesetze) sind natürlich relevant, aber die Situation, auf die ich mich beziehe, ist (noch) nicht an dem Punkt. Um es vorweg zu nehmen: Es gibt sicher einige unter Euch, die wissen, dass da beispielsweise im T600 steht: “Bei Verkehrsunterbrüchen, die im Voraus in den Fahrplänen publiziert sind, können die betroffenen Transportunternehmen von Beginn an die Ausgabe der Fahrausweise über einen Hilfsweg anordnen.” Könnte sein, dass der Unterbruch mehrere Monate vorher, als ich das GA gekauft hatte, schon im Fahrplan sichtbar gewesen wäre, hätte ich denn die Verbindung für jeden Tag, inkl. 28. Juli etc., einzeln überprüft. Das wäre aber kaum eine vernünftige Vertragsbedingung. In den FAQ der SBB steht gleichzeitig auch (und ja, auch diese sind verbindlich, da veröffentlicht und damit eine zugesicherte Basis im Moment des Abokaufs): “Wenn Ihre Reise aufgrund einer Verspätung oder eines Ausfalls ihren Zweck nicht mehr erfüllt, müssen Sie sie nicht antreten und erhalten den Billetpreis erstattet.” Das ist zumindest aus meiner Sicht der Fall. Ausserdem ist es kaum zumutbar, dass ich vor dem GA-Kauf alle möglichen Verkehrsunterbrüche durchsehe… Und wesentliche Entscheidungsgrundlagen dürfen Unternehmen bei Vertragsabschluss nicht in den AGB “verstecken”, sondern sie müssten separat darauf hinweisen. Diese Sätze nur, um vorwegzunehmen: Die juristische Diskussion wäre komplex und interessant, aber diese möchte ich nicht mit diesem Thread anzetteln. Hier geht es erstmal nur darum, ob diese total-ablehnende Haltung der SBB beim “Totalausfall”, der bei mir den Zweck des GA hinfällig macht, der Erfahrung entspricht, die Ihr mit dem Niveau der Kundenfreundlichkeit der SBB auch gemacht habt. Happy discussion allerseits!

  • GA zu Halbtax Plus - Was ist mit dem Guthaben?

    Ich habe soeben nach 16 Jahren mein GA auf Mitte August gekündigt - es wird einfach zu teuer… Neu bin ich mit Halbtax plus unterwegs. Nun habe ich aber von einer Hinterlegung 2024 noch eine Gutschrift von 109 Franken. Wir diese automatisch von der neuen Rechnung für das Halbtax abgezogen?
    Habe 3 Mal versucht dem Contact Center anzurufen - nur wurde nach den Durchsagen einfach aufgelegt…
    Weiss jemand Bescheid?
    Danke für die Hilfe!

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