Gesuch um Rückzug der Betreibung / Löschung des Betreibungsregistereintrags.
Hier können Sie ein Gesuch um den Rückzug der Betreibung oder um die Löschung des Betreibungsregistereintrags einreichen.
Die Schweizerischen Bundesbahnen AG (SBB) als Gläubigerin ist verpflichtet, die Bezahlung der Forderung dem Betreibungsamt zu melden. Ein Rückzug der Betreibung, was die Löschung im Betreibungsregister zur Folge hat, erfolgt auf guten Willen. Für diese Umtriebe verrechnen wir 50 Franken pro Rückzug/Betreibung.
Damit wir einen Rückzug in die Wege leiten, sind folgende Schritte massgebend:
- Sämtliche Forderungen der SBB sind vollständig bezahlt worden.
- Das untenstehende Formular ist vollständig ausgefüllt.
- Wir prüfen Ihren Antrag und senden Ihnen nach erfolgter Prüfung die Rechnung für die Rückzugsgebühr von CHF 50.–.
- Sobald Ihre Zahlung der Rückzugsgebühr bei uns eintrifft, beantragen wir den Rückzug der Betreibung und die Löschung aus dem Betreibungsregister.
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