Hilfe zu Reise ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis.

Hier finden Sie Antworten auf Fragen zu Online-Zahlung, Kosten und Fristen bei einer Reise ohne gültigen (RogF) oder mit teilgültigem (RemitF) Fahrausweis.

Gebühr «Abo vergessen» und Rechnung für RogF/RemitF online bezahlen.

Haben Sie vom Zugpersonal das Formular «Reise ohne gültigen Fahrausweis» oder «Reise mit teilgültigem Fahrausweis» erhalten? 

Bezahlen Sie die folgenden Gebühren oder Rechnungen direkt online:

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  • Rechnung für «Reise ohne gültigen Fahrausweis (RogF)».
  • Rechnung für «Reise mit teilgültigem Fahrausweis (RemitF)».
Zur Online-Bezahlung der Gebühr oder Rechnung

Billettpflicht.

Erläuterungen zu RogF und RemitF.

Kosten und Fristen.

Rechnung, Zahlungserinnerung, Mahnung und Betreibungsandrohung.

Mahnung vor Betreibung und Betreibung.

Rechtliche Grundlagen.

Reisende ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis bezahlen einen Zuschlag und eine Fahrausweispauschale oder den Fahrpreis. Die Personalien werden in jedem Fall aufgenommen. Eine Anzeige bleibt grundsätzlich vorbehalten.

Im Falle eines Missbrauchs sind zusätzliche Gebühren zu bezahlen (mind. 100 Franken pro Person). Zudem bleibt eine strafrechtliche Verfolgung vorbehalten.

Das Vorweisen eines gefälschten Billetts hat neben hohen Gebühren (mind. 200 Franken) in jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen.

Bei allen unseren Entscheiden stützen wir uns auf den Gemeinsame Tarif-Nebenbestimmungen für den nationalen Direkten Verkehr und die Verbünde. Dieser Tarif stützt sich auf das Personenbeförderungsgesetz (PBG, 745.1) sowie auf die Verordnung über die Personenbeförderung (VPB, 745.11).

Zusätzliche Gebühren sind im Tarif 610 unter Serviceleistungen SBB Servicecenter Einnahmen geregelt.

Zu den Tarifbestimmungen allgemein
Zu den Tarifbestimmungen «Reisende ohne gültigen oder mit teilgültigem Fahrausweis»Link öffnet in neuem Fenster.
Zum Personenbeförderungsgesetz auf admin.chLink öffnet in neuem Fenster.

 

Preis- und Produktänderungen vorbehalten.

Fragen aus der Community.

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    Reisen ohne gültigen Fahrausweis

    Hallo,ich habe eine Rechnung erhalten aufgrund Fahrens ohne gültigen Fahrausweis. Leider waren keine Kontodaten angegeben? 
    wie finde ich diese heraus?danke 

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    wie kann ich mich gegen eine "rogf" zur Wehr setzen wenn ich zu einer Unterschrift genötigt wurde

    Ich hatte einen Fahrschein für eine komplexe Streckenwahl am Vortag bei sbb.ch gekauft und ausgedruckt (Linthal per Bus nach Schwanden und von dort mit vorgewählten Zugnummern und Bus nach Oberrohrdorf im Feld). Für die Terminwahl hatte ich berücksichtigt, dass ich nach einem langen Arbeitstag (Bus zuhause ab 6:26) Abends noch 6 km von Tierfehd nach Linthal laufen musste. Leider hat mich dann ein Maschinist zum Bahnhof gebracht und ich konnte die vorangehende SBahn nehmen. Am völlig verwaisten Bahnhof dunkelte es bereits ein und es schien mir nicht angemessen noch weiter zu warten und dann eine sinnlose Busfahrt nach Schwanden anzutreten. Zudem wusste ich von früheren Reisen, dass ich am Bahnhofautomaten  keinen zusätzlichen gültigen Fahrschein lösen konnte, weil diese Streckenwahl dort nicht angeboten wird. Ich setzte darum darauf, dass das Betriebspersonal mir im Zug einen Zusatzfahrschein ausstellen würde. Trotz gutem Gespräch mit den drei ! anwesenden Kontrolleuren erhielt ich einen "rogf", wobei ich keine detaillierte Belehrung erhielt und die Situation angemessen schildern konnte. Sie wollten den Fall nur möglichst schnell abschliessen und nötigten mich blanco zu unterschreiben. Nun soll diese kleine Unpässlichkeit für welche ich schlimmstenfalls bereit gewesen wäre ein zweites Teilstreckenbillet zu lösen 100.-(+) SFr kosten. - Ich bin der Meinung, dass ich nicht angemessen behandelt wurde, und dass ich mit Sicherheit keinen "rogf" hätte akzeptieren müssen, nur weil das Betriebspersonal die Fahrt anderweitig geniessen wollte. - Zur zukünftigen Problemvermeidung wurde mir geraten das Billet doch beim Betreten des Zuges zu lösen. - Da ich zuvor jeweils einen Tag lang unterwegs bin könnte ich mich jedoch nicht darauf verlassen, dass das handy noch Strom hätte (und diese SBahn im Glarnerland hat, soweit mir bekannt, noch keine Steckdosen). - Würde ich mich auf einen solchen Ticketkauf einlassen (worauf ich meiner Meinung nicht genötigt werden kann), so hätte ich das Ticket höchstwahrscheinlich währen der 2,5 stündigen Fahrt nicht mehr mit angemessener Wahrscheinlichkeit vorweisen können und wäre somit nur ein eine andere Falle getappt.Was ist zu tun ? - wo ist die Person aus Fleisch und Blut welche verstehen kann worum es sich da handelt und wie das Betriebspersonal zum Nutzen zukünftiger Passagiere bezüglich ihrer Überreaktion zu belehren ist ? - ich seh nur unzutreffende (dämliche) Eingabemasken auf sbb.ch

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