Fristverlängerung.

Erhielten Sie von uns eine Rechnung, eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung mit Betreibungsandrohung zu einer Reise ohne gültigen Fahrausweis und möchten die Zahlungsfrist verlängern?

Wir bieten Ihnen einen einmaligen Zahlungsaufschub (Fristverlängerung) von bis zu 3 Monaten (Reisedatum ist massgebend) an. Soll der Zahlungsaufschub länger als 3 Monate sein, sprechen wir von Stundung. Letztere kann nur gewährt werden, sofern eine Beistandschaft besteht und ein Schuldensanierungsplan vorgelegt wird.  Eine Stundung kann einmalig bis maximal 12 Monate gewährt werden.

Unsere Bedingung für einen Zahlungsaufschub oder eine Stundung ist, dass allenfalls neue Reisen ohne gültigen Fahrausweis innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt werden.

Haben Sie die obenstehenden Bedingungen gelesen und wünschen eine Fristverlängerung oder Stundung? Wenn ja, dann füllen Sie bitte das folgende Formular aus:

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Weiterführender Inhalt

Ablösung Internet Explorer 11.

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