Ihr mit dem Smartphone gekauftes Billett ist persönlich und nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen – und auf die reisende Person lautenden – amtlichen Ausweis (Reisepass, Identitätskarte, Fahrausweis). Wenn Sie ein Halbtax/GA besitzen, gilt auch dieses als amtlicher Ausweis.
Falls Sie ein Abo auf dem SwissPass haben und ein damit verbundenes Billett gekauft haben, genügt es, wenn Sie das Billett in der App vorzeigen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mit dem SwissPass-Login eingeloggt sind und beim Kauf ebenfalls eingeloggt waren. Die SwissPass-Karte kann dann normalerweise in der Tasche bleiben.
Wichtig: Ist während der Kontrolle keine Online-Verbindung verfügbar, so müssen Sie auf Verlangen des Kontrollpersonals trotzdem den SwissPass oder ein gültiges amtliches Ausweisdokument vorlegen.